Titel + vorl. Zahlungsverbot zustellen - gleichzeitig?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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cucki
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#1

23.06.2022, 09:13

Guten Morgen an alle :wink1

Ich muss eine vollstr. Ausf. eines arbeitsgerichtl. Vergleichs zustellen lassen (an den Arbeitgeber, keine RA Vertretung), um dann später einen PfüB gg. die Arbeitgeber GmbH zu beantragen. Beides gleichzeitig geht ja nicht.

Frage: Wenn ich jedoch zum "Einfrieren" schon ein vorläufiges Zahlungsverbot zustellen lassen will, kann ich dieses gleichzeitig mit der Zustellung des Titels machen, also beides in einem Schreiben an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle schicken und beantragen? Oder muss ich zwei getrennte Zustellungsschreiben machen?

Hat das schon mal jemand gehabt? :thx
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icerose
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#2

23.06.2022, 10:00

Da das voraussichtlich der selbe GV machen wird, kannst du das auch in einem Schreiben beauftragen - denke ich.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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