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muss ein Beschluss, der den ursprünglichen PfÜB ergänzt, zugestellt werden?

Verfasst: 22.06.2022, 16:51
von schachterlteufel
Hallo ans Forum,

in einem übernommenen Mandat hat das Gericht den Ergänzungsbeschluss zum ursprünglichen PfÜB dem Drittschuldner nicht zugestellt, sondern nur per einfachem Brief geschickt...

Hätte das Gericht nicht auch automatisch an den Drittschuldner zustellen müssen?

Vielleicht weiß einer von euch das sofort... :kopfkratz

Herzlichen Dank vorab
Schachterlteufel