muss ein Beschluss, der den ursprünglichen PfÜB ergänzt, zugestellt werden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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schachterlteufel
Kennt alle Akten auswendig
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#1

22.06.2022, 16:51

Hallo ans Forum,

in einem übernommenen Mandat hat das Gericht den Ergänzungsbeschluss zum ursprünglichen PfÜB dem Drittschuldner nicht zugestellt, sondern nur per einfachem Brief geschickt...

Hätte das Gericht nicht auch automatisch an den Drittschuldner zustellen müssen?

Vielleicht weiß einer von euch das sofort... :kopfkratz

Herzlichen Dank vorab
Schachterlteufel
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