Nach Vollstreckungsgegenklage Erledigterklärung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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halara56
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#1

22.06.2022, 14:02

Hallo zusammen! :wink2

Mein Chef hat mir eine wundervolle Akte auf den Tisch geworfen...bisher hat mich das Durchstöbern in diesem Forum immer gerettet, dieses Mal finde ich leider nichts dazu.

Folgeneder Sachverhalt:
Wir haben einen Beschluss nach 887 ZPO erwirkt, der Gegner hat mit einer Vollstreckungsggeenklage geantwortet, die geschuldete Handlung wurde nunmehr erwirkt. Jetzt hat der Prozessbevollmächtigte der Gegenseite das dem Gericht angezeigt und will, dass wir das Vollstreckungsverfahren für erledigt erklären.

Reicht da tatsächlich nur der Satz, dass die Sache in der Hauptsache für erledigt erklärt wird ?
Mein Chef ist in letzter Zeit nicht so gut drauf und ich bin mir in Vollstreckungssachen immer so unsicher.. :thx
halara56
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#2

24.06.2022, 11:27

wirklich keiner, der helfen kann?
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paralegal6
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#3

27.06.2022, 21:59

Das ist wie bei Klagen auch, wenn Hauptsache erledigt dann erledigt 😇
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