Lohnpfändung nach 2 Jahren weiterbetreiben?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Coco Lores
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#1

21.06.2022, 11:00

Hallo Ihr Lieben,

Euer Schwarmwissen ist wieder mal gefragt. Folgende Frage stellt sich mir:

Ich habe eine Akte auf dem Tisch, in der wir in 2018 einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht geschlossen und aus dem Titel dann die Lohnpfändung bei dem neuen Arbeitgeber betrieben haben. Der Arbeitgeber hat auch bis Oktober 2020 die Pfändung bedient. Da ich in einer Steuerkanzlei arbeite und durch die Pandemie hier alles drunter und drüber ging, ist diese Akte in Vergessenheit geraten.

Nun hab ich sie wieder auf dem Tisch und frage mich, ob ich den Drittschuldner mit einer neuen Forderungsaufstellung auffordern kann, die Pfändung weiter zu bedienen, oder ob aufgrund der zwei Jahre irgendwas neu beantragt werden muss?! Sorry für die vielleicht blöde Frage, aber das ist mal so gar nicht mein Steckenpferd :oops:

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe

LG
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
samsara
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#2

21.06.2022, 11:41

Ich würde einfach mal beim Arbeitgeber anrufen und nachfragen, weshalb die Zahlungen damals eingestellt wurden, bzw. schriftlich nachfragen, sofern telefonisch keine Auskunft erteilt wird. Es kann viele Gründe dafür geben. Vielleicht arbeitet der Schuldner nicht mehr dort, oder hat die Stunden reduziert oder ist zwischenzeitlich einer oder mehreren Personen zum Unterhalt verpflichtet, so dass nichts mehr pfändbar ist, etc.
Coco Lores
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#3

21.06.2022, 11:56

Danke dir Samsara
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