KFZ-Pfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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leionei
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#1

15.06.2022, 11:01

Hallo:wink2 ,

ich bräuchte mal ein bisschen Hilfe in einer Zwangsvollstreckungsakte.

Wir haben vorliegend die Pfändung bei der Bank eingeleitet, Anfang diesen Jahres teilte uns nun ein Mitarbeiter der Bank mit, dass der Schuldner das Konto sowie ein Schließfach aufgelöst hat, in dem Schließfach befinden sich zwei Autoschlüssel, sowie die dazugehörigen Fahrzeugbriefe. Da wir den ersten Rang innehaben, müssen wir jetzt entscheiden, ob wir uns die Sachen aushändigen lassen wollen und die Autos verwerten. Auf dem Konto befand sich zum Zeitpunkt der Auflösung kein Guthaben mehr, welches hätte ausgezahlt werden können.

Leider habe ich bisher auch noch keine Sachpfändung gemacht. Nachdem ich mich allerdings ein wenig schlau gemacht habe, bin ich auch schon auf das erste Probelm gestoßen:

Bei einer solchen Sachpfändung ist der GZV zuständig, wo die Autos aufbewahrt werden, allerdings weiß ich nicht wo die Autos stehen, auch der Bankmitarbeiter konnte mir hierzu leider keine Informationen geben.

Meine Frage ist jetzt, wie ich herausfinden kann, wo die PKWs stehen ? Muss der Schuldner dies in der VA angeben ? Oder ist es sinnvoll den GVZ einfach zum Wohnort des Schulderns zu schicken, in der Hoffnung, dass der Schuldner die Autos dort stehen hat ? :kopfkratz

Im Sinne unserer Mandantschaft möchte ich natürlich auch den kostensparensten Weg gehen

Vielen Dank und liebe Grüße :thx
Pitt
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#2

15.06.2022, 11:58

Spontan fällt mir die Auskunftsversicherung nach § 836 Abs. 3 ZPO ein.
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