Erfolglose Vollstreckung gegen UG! Zweitschuldner?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BeateTr_ER
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#1

15.06.2022, 09:20

Hallo zusammen!

Ich habe erfolglos gegen eine UG vollstreckt. Laut meinem Chef soll ich nun die offenen Kosten beim Gründungsgesellschafter als Zweitschuldner beitreiben. Geht das?

Es handelt sich um Notarkosten für eine
- Niederschrift über eine Gesellschafterversammlung (Tatsachenprotokoll) und
- Registeranmeldung.

Wenn noch Angaben meinerseits für eine konkrete Antwort fehlen, einfach schreiben.

Vielen Dank für eure Hilfe!
Feldhamster
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#2

15.06.2022, 18:30

Wer hat denn lt. Satzung die Kosten der Gründung zu tragen? Die UG oder der Gründungsgesellschafter? Wenn die UG darin steht, erklärt sich mir nicht ohne weiteres, warum der Gesellschafter als Zweitschuldner haften soll. Und für ausführliche rechtliche Prüfung ist mE dein Chef zuständig.
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