Pfüb - Gläubiger einfach weglassen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Vorzimmerlöwe
Forenfachkraft
Beiträge: 208
Registriert: 13.02.2009, 08:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Linnich
Kontaktdaten:

#1

13.06.2022, 10:49

Hallo :P

Jetzt brauche ich nochmal kurz Eure Hilfe: Und zwar möchte ich wieder einen Pfüb beantragen. Im Titel sind zwei Gläubiger verzeichnet. Und zwar einmal eine Versicherung und dazu noch der Versicherungsnehmer. Wobei die Versicherung als Gläubiger Nr. 2 aufgeführt ist, der VN als Gläubiger Nr. 1.

Ich würde jetzt am liebsten nur die Versicherung als Gläubiger angeben, da diese auch ausschließlich mit der Zahlungsabwicklung befasst war (ist). Dann müsste ich ja auch nur 1x Gerichtskosten zahlen. Ist das überhaupt möglich? Oder muss ich zwingend beide Gläubiger angeben?

Vielen Dank und liebe Grüße :blumen
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12465
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#2

13.06.2022, 12:36

Vorzimmerlöwe hat geschrieben:
13.06.2022, 10:49
Dann müsste ich ja auch nur 1x Gerichtskosten zahlen.
Ein Pfüb = eine Gerichtsgebühr. Egal, wie viele Schuldner, Gläubiger oder Drittschuldner. ;)

Wenn du einen Gläubiger weglässt, kann das Gericht Fragen stellen. Z. B. die, ob du nur einen Teil der Forderung geltend machen willst. Sind die Gläubiger Gesamtgläubiger?

Um sowas zu vermeiden, würde ich beide angeben. Kannst ja eure Bankdaten angeben und Geldempfangsvollmacht versichern.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Vorzimmerlöwe
Forenfachkraft
Beiträge: 208
Registriert: 13.02.2009, 08:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Linnich
Kontaktdaten:

#3

13.06.2022, 13:05

Danke für die Antwort. Aber ich war mir eigentlich immer sicher, dass, wenn mehrere Gläubiger vorhanden sind, auch die entsprechende Anzahl von GK gezahlt werden muss. Oder verwechsele ich das jetzt mit was? :kopfkratz

Oh Gott, ich mach das viel zu selten :oops: Habe immer nur so höchstens 2 ZV-Aufträge im Jahr.
GV Freudenstein
Forenfachkraft
Beiträge: 108
Registriert: 16.04.2014, 22:50
Beruf: Gerichtsvollzieher

#4

13.06.2022, 16:20

Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechsfindung:
Die PfÜB-Gebühr fällt gemäß Nachbemerkung zu KV 2111 GKG für jeden Schuldner an.
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12465
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#5

14.06.2022, 10:02

GV Freudenstein hat geschrieben:
13.06.2022, 16:20
Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechsfindung:
Die PfÜB-Gebühr fällt gemäß Nachbemerkung zu KV 2111 GKG für jeden Schuldner an.
:patsch Ups, Danke, GV Freudenstein. Das stimmt selbstverständlich.

Vorzimmerlöwe hat geschrieben:
13.06.2022, 13:05
Aber ich war mir eigentlich immer sicher, dass, wenn mehrere Gläubiger vorhanden sind, auch die entsprechende Anzahl von GK gezahlt werden muss. Oder verwechsele ich das jetzt mit was? :kopfkratz
Vielleicht hast du die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 im Kopf? Was aber nicht für die GK gilt. :lol:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Antworten