Hallo
Jetzt brauche ich nochmal kurz Eure Hilfe: Und zwar möchte ich wieder einen Pfüb beantragen. Im Titel sind zwei Gläubiger verzeichnet. Und zwar einmal eine Versicherung und dazu noch der Versicherungsnehmer. Wobei die Versicherung als Gläubiger Nr. 2 aufgeführt ist, der VN als Gläubiger Nr. 1.
Ich würde jetzt am liebsten nur die Versicherung als Gläubiger angeben, da diese auch ausschließlich mit der Zahlungsabwicklung befasst war (ist). Dann müsste ich ja auch nur 1x Gerichtskosten zahlen. Ist das überhaupt möglich? Oder muss ich zwingend beide Gläubiger angeben?
Vielen Dank und liebe Grüße
Pfüb - Gläubiger einfach weglassen?
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Ein Pfüb = eine Gerichtsgebühr. Egal, wie viele Schuldner, Gläubiger oder Drittschuldner.Vorzimmerlöwe hat geschrieben: ↑13.06.2022, 10:49Dann müsste ich ja auch nur 1x Gerichtskosten zahlen.
Wenn du einen Gläubiger weglässt, kann das Gericht Fragen stellen. Z. B. die, ob du nur einen Teil der Forderung geltend machen willst. Sind die Gläubiger Gesamtgläubiger?
Um sowas zu vermeiden, würde ich beide angeben. Kannst ja eure Bankdaten angeben und Geldempfangsvollmacht versichern.
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Danke für die Antwort. Aber ich war mir eigentlich immer sicher, dass, wenn mehrere Gläubiger vorhanden sind, auch die entsprechende Anzahl von GK gezahlt werden muss. Oder verwechsele ich das jetzt mit was?
Oh Gott, ich mach das viel zu selten Habe immer nur so höchstens 2 ZV-Aufträge im Jahr.
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Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechsfindung:
Die PfÜB-Gebühr fällt gemäß Nachbemerkung zu KV 2111 GKG für jeden Schuldner an.
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Ups, Danke, GV Freudenstein. Das stimmt selbstverständlich.GV Freudenstein hat geschrieben: ↑13.06.2022, 16:20Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechsfindung:
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Vielleicht hast du die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 im Kopf? Was aber nicht für die GK gilt.Vorzimmerlöwe hat geschrieben: ↑13.06.2022, 13:05Aber ich war mir eigentlich immer sicher, dass, wenn mehrere Gläubiger vorhanden sind, auch die entsprechende Anzahl von GK gezahlt werden muss. Oder verwechsele ich das jetzt mit was?
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