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Mieter zieht nach Einreichen der Räumungs- und Zahlungsklage aus

Verfasst: 09.06.2022, 15:51
von Katrinschill
Hallo, zu oben benannten Betreff benötige ich Eure Hilfe bzw. Euren Rat.
Mein Mieter hat Mietschulden. Er bekommt die fristlose Kündigung. Die offenen Beträge habe ich tituliert. Da der Mieter zum benannten Zeitpunkt der Kündigung nicht auszog, habe ich anschließen Räumungs- und Zahlungsklage eingereicht. Die Klage ist dem Mieter zwischenzeitlich zugestellt worden. Zeitnah ist nun der Mieter auch aus seiner Wohnung ausgezogen und hat diese an mich übergeben.
Nun die Frage: Wie gehe ich mit der Räumungs- und Zahlungsklage um? Die Wohnung ist geräumt, jedoch bestehen Mietschulden, die zum Teil tituliert sind und jetzt noch im Nachgang für einen offenen Monat tituliert werden muss. Ist es ratsam dem Gericht die Erledigung der Räumungsklage mitzuteilen, jedoch die Zahlungsklage aufrecht zu erhalten?
Für Eure Hilfe und Tipps danke ich schon einmal im Voraus.
Katrin

Re: Mieter zieht nach Einreichen der Räumungs- und Zahlungsklage aus

Verfasst: 09.06.2022, 21:39
von Feldhamster
Du schreibst "mein Mieter" und dass er die Wohnung an dich übergeben hat.

Wir dürfen hier keine Rechtsberatung erteilen.

Re: Mieter zieht nach Einreichen der Räumungs- und Zahlungsklage aus

Verfasst: 10.06.2022, 07:38
von Katrinschill
Sorry, falsch formuliert. danke für die Info

Re: Mieter zieht nach Einreichen der Räumungs- und Zahlungsklage aus

Verfasst: 10.06.2022, 07:44
von Katrinschill
Katrinschill hat geschrieben:
09.06.2022, 15:51
Hallo, zu oben benannten Betreff benötige ich Eure Hilfe.
Ein Mieter hat Mietschulden. Er bekommt die fristlose Kündigung. Die offenen Beträge wurden tituliert. Da der Mieter zum benannten Zeitpunkt der Kündigung nicht auszog, wird ein Räumungs- und Zahlungsklage eingereicht. Die Klage ist dem Mieter zwischenzeitlich zugestellt worden. Zeitnah ist nun der Mieter auch aus seiner Wohnung ausgezogen und übergibt diese an seinen Vermieter.
Nun die Frage: Wie würde man mit der Räumungs- und Zahlungsklage umgehen? Die Wohnung ist geräumt, jedoch bestehen Mietschulden, die zum Teil tituliert sind und jetzt noch im Nachgang für einen offenen Monat tituliert werden muss. Ist es ratsam dem Gericht die Erledigung der Räumungsklage mitzuteilen, jedoch die Zahlungsklage aufrecht zu erhalten?
Für Eure Hilfe und Tipps danke ich schon einmal im Voraus.
Katrin

Re: Mieter zieht nach Einreichen der Räumungs- und Zahlungsklage aus

Verfasst: 13.06.2022, 12:47
von icerose
Katrinschill hat geschrieben:
10.06.2022, 07:44
Katrinschill hat geschrieben:
09.06.2022, 15:51
Hallo, zu oben benannten Betreff benötige ich Eure Hilfe.
Ein Mieter hat Mietschulden. Er bekommt die fristlose Kündigung. Die offenen Beträge wurden tituliert. Da der Mieter zum benannten Zeitpunkt der Kündigung nicht auszog, wird ein Räumungs- und Zahlungsklage eingereicht. Die Klage ist dem Mieter zwischenzeitlich zugestellt worden. Zeitnah ist nun der Mieter auch aus seiner Wohnung ausgezogen und übergibt diese an seinen Vermieter.
Nun die Frage: Wie würde man mit der Räumungs- und Zahlungsklage umgehen? Die Wohnung ist geräumt, jedoch bestehen Mietschulden, die zum Teil tituliert sind und jetzt noch im Nachgang für einen offenen Monat tituliert werden muss. Ist es ratsam dem Gericht die Erledigung der Räumungsklage mitzuteilen, jedoch die Zahlungsklage aufrecht zu erhalten?
Für Eure Hilfe und Tipps danke ich schon einmal im Voraus.
Katrin
Dein Chef sollte das wissen - wenn du denn bei einem Anwalt arbeitest. ;)

Re: Mieter zieht nach Einreichen der Räumungs- und Zahlungsklage aus

Verfasst: 13.06.2022, 17:38
von Maximus
Wie gesagt, Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt, aber was ist zu tun, wenn die Gegenseite das eingeklagte (teilweise) erfüllt hat?

Dabei ist es egal, ob es um Äpfel oder Wohnungen geht.

Re: Mieter zieht nach Einreichen der Räumungs- und Zahlungsklage aus

Verfasst: 14.06.2022, 15:38
von Soenny
:sorry das ist laut Forenregeln nicht erlaubte Rechtsberatung Bild

Deshalb :closed


http://www.foreno.de/foreno-hinweise.php --> Nr. 8

:thx