Zustellung vollstreckbare Ausfertigung der KR nicht möglich..

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Dino
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 56
Registriert: 03.09.2018, 12:56
Beruf: Notarfachwirtin / Rechtsanwalts- & Notarfachangestellte
Software: Andere

#1

08.06.2022, 09:00

Guten Morgen alle zusammen :wink1

vielleicht hatte der ein oder andere das Thema mal:

Wir haben hier einen Grundstückskaufvertrag beurkundet und natürlich unsere Gebühren in Rechnung gestellt. Der Mandant (GmbH) hat weder den Kaufpreis noch unsere Rechnungen bezahlt. Ich habe dann vollstreckbare Ausfertigungen der Rechnungen erstellt und durch einen GVZ zustellen lassen. Ganze drei mal! Jedes mal erfolglos.

An der Geschäftsanschrift war eine Zustellung nicht möglich - Empfänger nicht zu ermitteln.
Dann wollte ich beim Geschäftsführer privat zustellen lassen - ebenfalls nicht zu ermitteln.

Habe den GF dann mal gegoogelt und gesehen, dass er noch andere Firmen hat und vor wenigen Wochen bei einem anderen Notar eine HR-Anmeldung unterzeichnet hat. Dort war wiederum eine andere Wohnanschrift angegeben. Auch hier habe ich versucht, zustellen zu lassen. Natürlich hat das auch nicht funktioniert - Empfänger nicht zu ermitteln.

Jetzt bin ich etwas ratlos, ich gehe natürlich davon aus, dass er an irgendeiner dieser Anschriften zu ermitteln ist, nur beschriftet er seinen Briefkasten zu 100% nicht.

Wäre eine öffentliche Zustellung denn vorstellbar? Gibt es vielleicht einen "einfacheren" und vor allem "schnelleren" Weg? Weiß jemand was? :oops:

Vielen Dank im Voraus!

VG, Dino
:thx
Benutzeravatar
Steffie280986
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 38
Registriert: 03.05.2017, 11:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: WinMacs

#2

09.06.2022, 11:41

Ich hänge mich an dieses Thema mal ran - stehe aktuell vor einem ähnlichen Problem.
Mandant will eine Klage einreichen und die Firma - eine GmbH - ist weder an der im Impressum genannten Anschrift noch an der, die mir die Deutsche Post mitgeteilt hat, zu erreichen bzw. die Klage zuzustellen.

Hast du die Adressen durch eine Anschriftenprüfung der Deutschen Post mal prüfen lassen? Da bekommt man ja dann die neue Anschrift mitgeteilt, sofern die alte nicht mehr stimmt. Die Kosten für diese Anfrage sind auch überschaubar - eine Karte 1 EUR glaub ich + Porto unter 1 EUR.
Dino
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 56
Registriert: 03.09.2018, 12:56
Beruf: Notarfachwirtin / Rechtsanwalts- & Notarfachangestellte
Software: Andere

#3

20.06.2022, 16:52

Hey :)

ja, wir haben mal eine Online EMA-Anfrage gemacht. Da kam aber nichts bei raus.. Aber egal wie wir es machen - ich schätze bzw. wette zu 100 %, dass der GF weder bei sich Zuhause noch an der Firmenanschrift eine Briefkastenbeschilderung anbringt. Er wird schon seine Gründe haben..

Vg
Dino
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 56
Registriert: 03.09.2018, 12:56
Beruf: Notarfachwirtin / Rechtsanwalts- & Notarfachangestellte
Software: Andere

#4

20.06.2022, 16:53

Steffie280986 hat geschrieben:
09.06.2022, 11:41
Ich hänge mich an dieses Thema mal ran - stehe aktuell vor einem ähnlichen Problem.
Mandant will eine Klage einreichen und die Firma - eine GmbH - ist weder an der im Impressum genannten Anschrift noch an der, die mir die Deutsche Post mitgeteilt hat, zu erreichen bzw. die Klage zuzustellen.

Hast du die Adressen durch eine Anschriftenprüfung der Deutschen Post mal prüfen lassen? Da bekommt man ja dann die neue Anschrift mitgeteilt, sofern die alte nicht mehr stimmt. Die Kosten für diese Anfrage sind auch überschaubar - eine Karte 1 EUR glaub ich + Porto unter 1 EUR.
Was steht denn im Handelsregister für eine Adresse? :kopfkratz
Benutzeravatar
Steffie280986
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 38
Registriert: 03.05.2017, 11:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: WinMacs

#5

20.06.2022, 17:17

Dino hat geschrieben:
20.06.2022, 16:53
Steffie280986 hat geschrieben:
09.06.2022, 11:41
Ich hänge mich an dieses Thema mal ran - stehe aktuell vor einem ähnlichen Problem.
Mandant will eine Klage einreichen und die Firma - eine GmbH - ist weder an der im Impressum genannten Anschrift noch an der, die mir die Deutsche Post mitgeteilt hat, zu erreichen bzw. die Klage zuzustellen.

Hast du die Adressen durch eine Anschriftenprüfung der Deutschen Post mal prüfen lassen? Da bekommt man ja dann die neue Anschrift mitgeteilt, sofern die alte nicht mehr stimmt. Die Kosten für diese Anfrage sind auch überschaubar - eine Karte 1 EUR glaub ich + Porto unter 1 EUR.
Was steht denn im Handelsregister für eine Adresse? :kopfkratz
Da steht die "alte" Adresse, unter der wir schon versucht haben zuzustellen. Wir wissen aber, dass die Firma da nicht mehr sitzt, sondern umgezogen ist. Handelsregister ist "veraltet" und das Gewerbeamt interessiert sich nicht dafür. :kopfkratz
Antworten