Gläubiger/Mandant verstorben

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Marmelade
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#1

06.06.2022, 19:42

Hallo,
ich bin neu hier! Das Forum hier hat mir oftmals geholfen. Zu meinem Thema habe ich allerdings nichts gefunden und weiß nicht mehr weiter.

Unser Mandant ist verstorben, ich habe den Titel jetzt umschreiben lassen auf die Rechtsnachfolger. Rechtsnachfolger ist die Ehefrau und ihre 2 Kinder sowie ein Stiefkind, alle Kinder sind noch minderjährig. Die Ehefrau möchte, dass ich die ZV weiterbetreibe.

Ich wollte jetzt einen Pfüb beantragen. Darf ich einfach vollstrecken oder brauche ich die Zustimmung aller Rechtsnachfolger. Bei den eigenen Kindern der Ehefrau des Mandanten wäre dies ja kein Problem, allerdings stellt sich die Mutter des anderen minderjährigen Kindes (aus erster Ehe) quer.

Brauche ich die Einwilligung? Zur Titelumschreibung habe ich diese Einwilligung ja auch nicht gebraucht.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen Dank!
Gerda
Schnorri2000
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#2

08.06.2022, 16:34

Du kannst mal bei § 2039 BGB schauen: Gehört ein Anspruch zum Nachlass, so kann der Verpflichtete nur an alle Erben gemeinschaftlich leisten und jeder Miterbe nur die Leistung an alle Erben fordern. Jeder Miterbe kann verlangen, dass der Verpflichtete die zu leistende Sache für alle Erben hinterlegt oder, wenn sie sich nicht zur Hinterlegung eignet, an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer abliefert.

Also muss man evtl. hinterlegen?
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