Anfrage beim Ausländerzentralregister

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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DaniMendl
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#1

30.05.2022, 09:36

Guten Morgen.

Der GVZ darf im Rahmen der Adressermittlung ja auch Anfragen beim Ausländerzentralregister stellen. Dürfen wir das als Anwalt auch ? Ich habe noch keinen Vollstreckungstitel und seit dem Auszug bzw. der Räumung ist der Schuldner unbekannt verzogen samt der drei Kinder. Der Schuldner hatte eine Aufenthaltsgenehmigung bis 2026, muss daher in diesem Register eingetragen sein.

Polizei konnte nichts ermitteln, genauso wie Meldebehörde. Jugendamt und LRA geben mir klar keine Auskünfte wg. Datenschutz.

Hat schon mal wer eine Anfrage beim Ausländerzentralregister gestellt, Erfolgt gehabt und kann mir ein Muster dafür bereit stellen?

Ansonsten versuche ich einfach so mal mein Glück.

Vielen Dank.
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icerose
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#2

30.05.2022, 10:13

Eine derartige Anfrage hab ich noch nie gemacht - das überlasse ich den GVZ.
Aber warum nicht - versuch es und berichte bitte von dem Ergebnis.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Ophelia
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#3

30.05.2022, 10:44

Ich habe das schonmal gemacht. Ich meine aber, dass diese keine Adresse mitteilt, sondern nur die zuständige Ausländerbehörde benennt. Zuständig ist aber immer die ABH, wo die Person ihren Wohnsitz hat. Dort kann man dann eine Anfrage an die ABH oder an die Meldebehörde schicken.
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