Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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MarinaNeo92
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#1
27.05.2022, 13:38
Hey ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage. Wir haben einen Vollstreckungstitel gegen eine GmbH erwirkt. Kein Einspruch etc.
Jetzt überlege ich am besten wie ich vorgehe, nach einer Recherche sieht man, dass der GF noch andere Gesellschaften hat.
Kann man diese noch irgendwie mit rein nehmen in die Sache? Ich weiß der Titel bezieht sich nur auf die eine Gesellschaft aber es müsste noch einen Weg geben, die anderen noch mit anzugeben?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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pitz
- ...wegen der Kekse hier
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Kennt alle Akten auswendig
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#2
27.05.2022, 14:13
Warum sollte das gehen?
Das der GF auch bei anderen Gesellschaften GF ist, heißt ja erstmal nichts. Und wenn der Titel gegen eine GmbH ist, kannst Du auch nur gegen diese vorgehen.
![Augenreib-Smiley :augenreib](./images/smilies/augenreib.gif)
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MarinaNeo92
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#3
27.05.2022, 16:37
pitz hat geschrieben: ↑27.05.2022, 14:13
Warum sollte das gehen?
Das der GF auch bei anderen Gesellschaften GF ist, heißt ja erstmal nichts. Und wenn der Titel gegen eine GmbH ist, kannst Du auch nur gegen diese vorgehen.
Ich habe mal gelesen, dass es gehen würde. Also das man da bei Erfolglosigkeit da auch irgendwie rankommen könnte. Aber nagut
![Geschockt :-?](./images/smilies/icon_confused.gif)