Nachweis neue Schuldneranschrift nötig?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kaltforelle
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#1

24.05.2022, 08:46

Hallo,

mein Titel gegen den Schuldner läuft auf die B-Straße in XYZ-Stadt.

Jahre später beantrage ich einen PfüB, wobei die mir bekannte Anschrift des Schuldners nun A-Straße in ABC-Stadt ist.

Das Vollstreckungsgericht moniert nun, dass der im Titel angegebene Wohnsitz des Schuldners nicht mit der Angabe im PfüB-Antrag übereinstimmt. "Sollte eine Verlegung des Wohnsitzes stattgefunden haben, ist diese durch eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes nachzuweisen, um die Parteiidentität glaubhaft zu machen".

??
Habe ich was verlernt oder ist was an mir vorbeigegangen? Wo steht das, dass ich die neue Anschrift durch EMA nachweisen muss?

Beste Grüße
Kaltforelle
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#2

24.05.2022, 09:09

Guten Morgen.
Das scheint eine neue Marotte der Gerichte zu sein - passiert mir auch ab und an. Erst kürzlich wieder nach einem Räumungsverfahren. Da hatte aber der Schuldner selbst die Anschrift mitgeteilt.

Erkläre dem Gericht, woher du die Anschrift hast und gut isses. Meistens hat man doch eine EMA-Auskunft und fügt den Beleg wegen der Kosten eh bei, oder?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#3

24.05.2022, 13:24

Hallo icerose,
der Schuldner wurde bereits 2019 nach unbekannt abgemeldet und "hausiert" nur noch für ein paar Monate lang in irgendwelchen "Motels".
Ich glaube, da wird mir jetzt das örtlich zuständige Gericht zum Verhängnis, weil ich das Gericht angeschrieben hatte, in welchem Bezirk er derzeit seinen Aufenthalt hat. Es muss wohl eher das der letzten Meldeanschrift sein :(
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#4

25.05.2022, 08:58

Kaltforelle hat geschrieben:
24.05.2022, 13:24
Es muss wohl eher das der letzten Meldeanschrift sein
Korrekt. Da kannst du aber unkompliziert Abgabe beantragen. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#5

10.06.2022, 10:30

:thx
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