ZV aus not. Urkunden über beA versenden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SteffiausBerlin
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#1

23.05.2022, 15:47

Mein Chef ist RA und Notar. Nun soll ich aus seiner notariellen Urkunde die Zwangsvollstreckung einleiten, im konkreten Fall einen PfÜB erstellen.

Nun meine Frage: kann ich den PfÜB aus dem beA-Postfach versenden ? Oder doch aus dem beN, weil er ja als Notar signiert ...??

Danke und liebe Grüße aus Berlin :thx
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icerose
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#2

24.05.2022, 13:09

Du musst den Pfüb aus dem beA senden. Da signiert nicht der Notar, sondern der RA. Das ist eine anwaltliche Tätigkeit.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
SteffiausBerlin
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#3

24.05.2022, 16:48

Vielen Dank :-)
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