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ZV aus not. Urkunden über beA versenden?

Verfasst: 23.05.2022, 15:47
von SteffiausBerlin
Mein Chef ist RA und Notar. Nun soll ich aus seiner notariellen Urkunde die Zwangsvollstreckung einleiten, im konkreten Fall einen PfÜB erstellen.

Nun meine Frage: kann ich den PfÜB aus dem beA-Postfach versenden ? Oder doch aus dem beN, weil er ja als Notar signiert ...??

Danke und liebe Grüße aus Berlin :thx

Re: ZV aus not. Urkunden über beA versenden?

Verfasst: 24.05.2022, 13:09
von icerose
Du musst den Pfüb aus dem beA senden. Da signiert nicht der Notar, sondern der RA. Das ist eine anwaltliche Tätigkeit.

Re: ZV aus not. Urkunden über beA versenden?

Verfasst: 24.05.2022, 16:48
von SteffiausBerlin
Vielen Dank :-)