Gerichtsvollzieherkosten bei Ratenzahlung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LazyLiz
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#1

18.05.2022, 18:19

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu Gerichtsvollzieherkosten bzw. deren Berechnung.

Wir haben ZV-Auftrag zur Vermögensauskunft erteilt. Der GV hat Ratenzahlung in Höhe von 90,00 € monatlich mit dem Schuldner vereinbart. Wir haben zugestimmt.

Die Zahlungen erfolgen mtl. an den GV, allerdings leitet dieser lediglich 78,22 € an uns weiter. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass die Differenz zustande kommt, da die Gerichtsvollzieherkosten direkt bei Zahlung des Schuldners abgezogen werden. Einer Bitte um Aufschlüsselung der Kosten wurde bisher nicht nachgekommen.

Ist es korrekt, dass der GV bei jeder Zahlung des Schuldners rund 12,00 € einbehält?
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Anahid
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#2

19.05.2022, 10:46

Halte ich für zu hoch unter Berücksichtigung der Nr. 430 - Anlage zu § 9 GvKostG
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Alfi
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#3

19.05.2022, 14:35

Ich denke, der Gerichtsvollzieher rechnet seine kompletten Gebühren aus, dann wie lange der Schuldner (mit der vereinbarten Rate) zahlen muss, bis die geschuldete Summe abbezahlt ist und anschließend wie hoch seine entsprechenden Gebühren (passend zur Höhe der Rate) sein müssen, damit diese mit der Schlussrate ebenfalls abgezahlt sind. Habe mir die Anlage zum GvKostG mal angeschaut und gehe davon aus, dass bei der dort angezeigten Gebühr der Schuldner lange zahlt bis die GVZ-Rechnung fertig ist.
Ruf doch den GVZ mal an und frage nett nach, wenn er es nicht schriftlich aufschlüsseln möchte, macht er das vllt. am Telefon.
GV Freudenstein
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#4

19.05.2022, 16:26

Wenn die Raten vor Ort abgeholt werden, können die Kosten richtig sein.
Hebegebühr KV 430 - 4,40 €
Wegegeld Stufe 2 KV 711 - 6,50 €
Auslagenpauschale - 0,88 €
insgesamt 11,78 €.
silvester
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#5

20.05.2022, 11:58

Der Gläubiger hat allerdings einer Ratenhöhe von 90 EUR zugestimmt. Mithin beliefe sich aus seiner Sicht die vom Schuldner zu zahlende Rate 90 EUR zuzüglich der Kosten.
Hätte der Gerichtsvollzieher den Gläubiger tatsächlich unverzüglich über den gemäß § 802b Absatz 2 festgesetzten Zahlungsplan (also nicht nur über die vermeintlich zu erwartende Ratenhöhe) und den Vollstreckungsaufschub unterrichtet, so gäbe es diese Irritation nicht.
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#6

20.05.2022, 17:55

Ich gehe nicht davon aus, dass der Gerichtsvollzieher jede Rate einzeln direkt beim Schuldner abholt.

Das wären bei 50 Raten von 90,00 € mtl. insgesamt rund 600,00 €, die der GV verdient!??
Wenn ich von Zahlungen i.H.v. 78,22 € (90,00 € abzgl. GV-Kosten) ausgehe, wären es sogar 58 Raten, insgesamt rund 700,00 €.

Außerdem denke ich auch, dass der Schuldner die Kosten zu tragen hat; also 90,00 € plus GV-Kosten. Bei Einmalzahlungen des Schuldners über den GV kenne ich das jedenfalls so.

Der Schuldner würde die Kosten letztendlich auch tragen, wenn er denn tatsächlich die Gesamtforderung ratenweise bis zum Schluss tilgt. Aber der jeweilige Abzug der GV-Kosten verlängert den Zeitraum der Ratenzahlung natürlich zusätzlich.

Meine eigentliche Frage zum Schluss:
Weiß jemand, ob ein GV verpflichtet ist seine Kosten aufzuschlüsseln, d. h. eine "Rechnung" zu erteilen, die überprüfbar ist?
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paralegal6
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#7

21.05.2022, 21:44

Die Ratengebühr erscheint mir evtl. etwas hoch, wird ja aber letztendlich vom Schuldner gezahlt. Die Kosten hierfür die an ihn gezahlt werden teilt er euch ja nicht mit da ihr nicht Kostenschuldner seid, und ja, dadurch dauert die Ratenzahlung länger. Die Kosten kommen nicht auf die Rate obendrauf, ich bekomme auch immer krumme Summen ausbezahlt.
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GV Freudenstein
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#8

22.05.2022, 16:16

LazyLiz hat geschrieben:
20.05.2022, 17:55
Das wären bei 50 Raten von 90,00 € mtl. insgesamt rund 600,00 €, die der GV verdient!??
Was habt ihr als RA-Kanzlei denn daran verdient? Warum soll ein Gerichtsvollzieher immer umsonst arbeiten? Außerdem erhebt der Gerichtsvollzieher die Kosten für sein Bundesland und nicht für sich.
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#9

23.05.2022, 15:17

:zustimm

Ehrlich gesagt finde ich den Betrag sogar zu niedrig, wenn der GV die Raten auch noch abholt, was er im Grunde tun wird, damit der Gläubiger vielleicht doch mal sein Geld bekommt. Für 12,00 € kriegst Du mich jedenfalls nicht vor die Tür. Bei 50 Raten fährt der GV auch 50 x zum Schuldner. Hast Du das auch mal bedacht bevor Du 600,00 € für zu viel erachtest?
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