Bank (Drittschuldner) überweist Brutto

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Muschel
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#1

12.05.2022, 14:47

Vielleicht könnt ihr mir helfen. Wir haben eine Kontopfändung bzgl. Arbeitsentgelt gemacht (Bruttolohn) und die Bank hat nunmehr die Hauptforderung komplett überwiesen, also den Bruttolohn. Davon muss doch was abgeführt werden. Muss das unser Mandant machen (Abrechnungen liegen ihm aber auch nicht vor)? Ist nicht der Arbeitgeber dazu verpflichtet die Beträge abzuführen und uns nachzuweisen?
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Tigerle
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#2

12.05.2022, 15:49

Wenn es brutto bezahlt wurde, dann muss der Mandant die entsprechenden Beiträge abführen. Ggfs. einen Steuerberater zu Rate ziehen.
Coco Lores
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#3

13.05.2022, 08:29

Sorry wenn ich jetzt so dumm frage, aber was ist das denn für ein Pfändungsauftrag? Bin total verwirrt, weil ich nicht wusste, dass eine solche Pfändung möglich ist und verstehe die Konstellation auch gerade nicht, trotz Suchmaschine. Mir erschließt sich nicht, wieso ich eine Kontenpfändung über den Bruttoarbeitslohn bei der Bank machen kann. Ist der Schuldner selbständig?

Tut mir wirklich leid, aber ich habe kaum ZV/Pfändungen auf dem Tisch und bin dankbar für jede weitere Möglichkeit, falls ich mal ran muss ;)
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Adora Belle
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#4

13.05.2022, 09:56

Das dürfte ein ganz normaler Zahlungstitel über rückständigen Lohn oder Abfindung sein. Keine Lohnpfändung, sondern Kontenpfändung, wie es ja oben auch steht. Du lässt Dich nur davon verwirren, dass es um Arbeitsentgelt geht.
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#5

13.05.2022, 11:18

Ah ok, jetzt wird ein Schuh draus. Ich hab es einfach nicht gecheckt, aber jetzt macht es plötzlich Sinn. Danke Adora Belle ;)
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