Pfändung von verkauften Gesellschaftsanteilen

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Bienchen91
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#1

11.05.2022, 17:20

Hallo alle zusammen,

ich brauche dringend Hilfe und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Folgender Sachverhalt:

Unsere Mandantin hatte Gesellschaftsanteile an einer GmbH geerbt und diese dann mit notariellem Kaufvertrage verkauft. Käuferin war eine Beteiligungs GmbH & Co KG. Leider ist der Kaufpreis nur zum kleinen Teil bezahlt worden und es wird auch kein Geld mehr kommen, da die Käuferin so gut wie pleite ist.

Wir haben jetzt recherchiert, dass die Anteile unserer Mandantin von der Beteiligungs GmbH & Co KG bereits weiter veräußert wurde: Erst an eine Verwaltungs GmbH und von dort dann an eine Management GmbH.

Jetzt meint mein Chef, wir sollen die verkauften Anteile unserer Mandantin pfänden, um zu verhindern, dass die von der Management GmbH wieder weiter veräußert werden. Und hier kommen wir nicht weiter: Also unser Titel ist die vollstreckbare Ausfertigung des KV. Schuldnerin ist demnach die Beteiligungs GmbH & Co KG. Sind dann die Verwaltungs GmbH und die Management GmbH unsere DS? Und macht die Pfändung überhaupt Sinn oder gibt es einen anderen Weg den Weiterverkauf zu verhindern?

Ich hoffe sehr auf eure Mithilfe, denn ich komm hier nicht weiter. Vielen Dank schon mal im Voraus.

Liebe Grüße
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Tigerle
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#2

11.05.2022, 18:14

Wenn die Anteile schon verkauft wurden, dann gehören sie ja nicht mehr dem Schuldner wie in Eurem Titel angeführt. Wenn der Käufer des Schuldner den entsprechend mit dem Schuldner vereinbarten Kaufpreis bezahlt hat und der das dann weiterverkauft hat, dann gehören dem letzten Käufer die Anteile und ihr könnt nicht drauf zugreifen bin ich der Meinung. Diese gehören ja nicht mehr dem Schuldner.
Da müsste der Chef eher prüfen, was im Kaufvertrag vereinbart wurde, falls der Käufer (Schuldner) den Kaufpreis nicht vollständig bezahlt, bzw. ab wann die Anteile tatsäclhlich auf den Schuldner übergehen, ob der Weiterverkauf überhaupt schon rechtmäßig war.
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