Konto nach Zustellung Pfüb aufgelöst

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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karibikblume
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#1

11.05.2022, 11:26

Hallo Ihr.

Wir haben eine Kontopfändung veranlasst, zugestellt wurde diese am 31.03. an die Bank.
Die Drittschuldnererklärung wurde am 04.05. erstellt und mitgeteilt, dass das Konto am 28.04. aufgelöst wurde.

Wir haben keine Zahlungen erhalten. Wir haben auch keine Mitteilung erhalten, ob Guthaben vorhanden war. Die Drittschuldnererklärung bestand lediglich aus dem Hinweis, dass das Konto aufgelöst wurde.
Die Drittschuldnererklärung wurde auch nur abgegeben, weil wir diese angemahnt haben.
Die Bank hätte ein mögliches Guthaben doch gar nicht mehr auszahlen dürfen, oder?
Kann ich hier noch irgendwas machen?
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Tigerle
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#2

11.05.2022, 12:37

Der Schuldner kann innerhalb von vier Wochen sein Konto in ein P-Konto umwandeln - sofern es noch keins war -. Wenn es ein P-Konto war und kein pfändbarer Betrag auf dem Konto vorhanden war, dann bekommt ihr von em Guthaben auch nichts. Ich würde einfach bei der Bank nochmals nachfragen. Habt Ihr Kontoauszüge mitgepfändet? dann die gleich mal anfordern.
Elefant22
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#3

22.05.2022, 22:54

Hier kann die Klage helfen, da Drittschuldner sollte doch Drittschuldnererklärung laut 840 ZPO innerhalb 14 Tagen abgeben. Falsche, unvollständige oder zu spät abgegebene Erklärung macht ihn schadenersatzpflichtig.
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