ZV gegen Fluggesellschaft/Bordkasse

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BountyL
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#1

10.05.2022, 20:46

… macht das aktuell überhaupt Sinn, da ja meist gar kein Bargeld genommen wird?

Muss ich bei so einer Pfändung einen
genauen Flieger an einem bestimmten Flughafen angeben?

Sorry - ich tippe hier völlig ins Leere :-/ …
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#2

11.05.2022, 08:14

Das wurde hier schon mal thematisiert, da wurde unter anderem als mögliche Alternative vorgeschlagen, das Paypal-Konto zu pfänden:
viewtopic.php?f=41&t=92081

Im Netz findet sich Berichterstattung zur Pfändung der Bordkasse bei einer Onur Air Maschine. Ob die Pfändung der Bordkasse im konkreten Fall sinnvoll ist, weiß man immer erst hinterher. Du musst auf jeden Fall einen konkreten Flug angeben. Der GVZ unternimmt dann einen Pfändungsversuch am Flughafen. Das Ganze müsste also vorab mit dem GVZ abgesprochen werden.
BountyL
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#3

11.05.2022, 08:31

Danke - das nächste Mal suche ich erst mal, ob das schon Thema war, sorry! 🙈
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