falsch titulierte Zinsen
Verfasst: 10.05.2022, 10:02
Hallo ich stehe vor einem Problem und hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
Ich habe ein Versäumnisurteil vor mir liegen, aus dem ich vollstrecken soll. So weit so gut. Jetzt habe ich einen Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek gestellt, weil bekannt ist, dass der Schuldner ein Hausgrundstück besitzt.
Heute flattert die Monierung vom Rechtspfleger des Grundbuchamtes herein. Der meint nun, dass der Titel falsch wäre und berichtigt werden muss.
Zur Sache: Im Versäumnisurteil wurde genau so ausgeurteilt wie von uns beantragt (nur leider hat sich hier schon ein Fehler eingeschlichen)
"Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.500€ nebst fünf Prozentpunkten Jahreszinsen aus 2.000 € seit dem 01.01.2022 und weiteren fünf Prozentpunkten Jahreszinsen aus 3.500 € seit dem 01.02.2022 zu bezahlen."
Der Rechtspfleger möchte nun, dass der Titel berichtigt wird
"...nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.000 € seit dem 01.01.2022 und weiteren Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.500 € seit dem 01.02.2022..."
Mein Chef legt mir das jetzt hier hin mit dem Kommentar "machen Sie mal".
Meine Frage ist jetzt: Können wir den Titel jetzt einfach so berichtigen lassen, wie der Rechtspfleger das will (obwohl es tituliert wurde, wie von uns beantragt)? Wenn ja wie muss ich das beantragen?.
Wenn nein was schreib ich denn dem Rechtspfleger, dass der mir meinen Antrag doch durchwinkt. Gibt es irgendeine Vorschrift, nach der unsere beantrage Verzinsung zulässig ist?
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen und danke schon mal im Voraus.
Ich habe ein Versäumnisurteil vor mir liegen, aus dem ich vollstrecken soll. So weit so gut. Jetzt habe ich einen Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek gestellt, weil bekannt ist, dass der Schuldner ein Hausgrundstück besitzt.
Heute flattert die Monierung vom Rechtspfleger des Grundbuchamtes herein. Der meint nun, dass der Titel falsch wäre und berichtigt werden muss.
Zur Sache: Im Versäumnisurteil wurde genau so ausgeurteilt wie von uns beantragt (nur leider hat sich hier schon ein Fehler eingeschlichen)
"Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.500€ nebst fünf Prozentpunkten Jahreszinsen aus 2.000 € seit dem 01.01.2022 und weiteren fünf Prozentpunkten Jahreszinsen aus 3.500 € seit dem 01.02.2022 zu bezahlen."
Der Rechtspfleger möchte nun, dass der Titel berichtigt wird
"...nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.000 € seit dem 01.01.2022 und weiteren Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.500 € seit dem 01.02.2022..."
Mein Chef legt mir das jetzt hier hin mit dem Kommentar "machen Sie mal".
Meine Frage ist jetzt: Können wir den Titel jetzt einfach so berichtigen lassen, wie der Rechtspfleger das will (obwohl es tituliert wurde, wie von uns beantragt)? Wenn ja wie muss ich das beantragen?.
Wenn nein was schreib ich denn dem Rechtspfleger, dass der mir meinen Antrag doch durchwinkt. Gibt es irgendeine Vorschrift, nach der unsere beantrage Verzinsung zulässig ist?
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen und danke schon mal im Voraus.