Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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DaniMendl
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#1
09.05.2022, 10:12
Hallo zusammen.
Ich steh gerade auf der Leitung. Wir haben einen VB beantragt über 2.000.- EUR wg. Mietschulden. Dieser liegt mir jetzt vor und Schd. will Raten zahlen und ich soll ihm jetzt einen TZV zusenden. Welche Gebühren darf ich jetzt ansetzen?
0,7 Einigungsgebühr auf hälftigem Streitwert ist klar;
aber welche GG ? 0,3 oder 1,3 oder gar 0,9 ?
Seit der Reform ist das meine erste TZV. Danke
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
17.05.2022, 11:31
Wenn ein Titel vorliegt, dann eine 0,3 VG Nr. 3309 RVG
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.