Umschreibung Titel 727 ZPO ja/ nein?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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zmaus2003
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#1

05.05.2022, 17:56

Habe mich in die Materie schon ein bissl reingefitzt, bin mir aber dennoch nicht sicher ober ich hier wirklich eine Rechtsnachfolgeklausel beantragen muss oder ein klarstellender Zusatz reicht.

Folgendes, unser Mandant = eK hat hat (so steht es im HR) auf Grund des Ausgliederungsplanes vom ... das Handelsgeschäft als Ganzes aus seinem Vermögen im Wege der Ausgliederung zur Neugründung auf die .... GmbH übertragen. Die Firma ist gelöscht.

Also spricht aus dem eK wurde eine GmbH.

Mir liegt der Titel mit dem eK vor. Im Wege der Pfändung verlangt nun der Rechtspfleger die Umschreibung des Titels (§§ 727, 750 Abs. 2 ZPO).

M.E. handelt es sich hier um eine formwechselnde Umwandlung in eine GmbH, es liegt keine Rechtsnachfolge vor.

Reicht hier als Nachweis der Ausdruck aus dem Handelsregister als Nachweis?

Danke schon mal für eure erhellenden Antworten

lg
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#2

06.05.2022, 06:49

zmaus2003 hat geschrieben:
05.05.2022, 17:56

M.E. handelt es sich hier um eine formwechselnde Umwandlung in eine GmbH, es liegt keine Rechtsnachfolge vor.
Nein, es liegt eine Spaltung in Form der Ausgliederung (§1 Abs. 1 Nr. 2 UmwG) vor und kein Formwechsel (§1 Abs. 1 Nr. 5 UmwG).
zmaus2003 hat geschrieben:
05.05.2022, 17:56

Reicht hier als Nachweis der Ausdruck aus dem Handelsregister als Nachweis?
Nein, da eine Rechtsnachfolge vorliegt ist eine Rechtsnachfolgeklausel erforderlich.
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zmaus2003
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#3

06.05.2022, 09:43

Danke für die Antwort.

Ein beglaubigter Handelsregisterauszug sollte ausreichen?
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