Fehler von GVZ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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karibikblume
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#1

03.05.2022, 11:28

Hallo Ihr.

Ich habe einen Pfüb beantragt, welcher auch erlassen wurde. Drittschuldner wurde Bank X angegeben.

Nachdem ich den Drittschuldner nochmal zur Drittschuldnererklärung aufgefordert habe, ruft diese heute an und teilt mit, dass diese keinen Pfüb bekommen haben. Ich habe die Unterlagen dann nochmal gesichetet und festgestellt, dass in der Zustellurkunde (§840 ZPO) die Bank X angegeben wurde als "zur Zustellung an (Zustelladressat)". Darunter ist als "D.Schuldner" der Schuldner aufgelistet. Die dahinter angeheftete gelbe Zustellurkunde weist als Adressat den Schuldner aus.
Der Pfüb ist definitiv richtig gestellt. Drittschuldner ist hierbei Bank X und der Schuldner ist ebenfalls richtig angegeben.

Den GVZ erreiche ich nicht. Für mich sieht das allerdings danach aus, dass der GVZ Drittschuldner und Schuldner verwechselt hat, oder liege ich da falsch? Im Telefonat mit der Bank klang es bereits danach, dass mittlerweile mehrere Pfändungen eingegangen sind und wir somit in der Stelle nach unten gerutscht sind. Was mache ich denn nun?
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Tigerle
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#2

04.05.2022, 09:11

Ich würde eine Kopie des PfÜb samt Zustellnachweise an den GVZ senden und diesem den Sachverhalt mitteilen, also schreiben, dass die Drittschuldnerin behauptetet keinen PfÜb erhalten zu haben, er möge bitte seine Unterlagen prüfen und mitteilen, wann genau an die Drittschuldnerin zugestellt wurde, da dies aus den Zustellurkunden nicht eindeutig ersichtlich sei.
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