Zwangsversteigerung aus Bescheiden von Gemeinden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Rechtsverdreher2.0
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#1

27.04.2022, 12:04

Hallo :wink2

Ich stehe etwas auf dem Schlauch. Wir sollen für unsere Mandantin (Gemeinde) die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek aus den von der Gemeinde erlassenen Bescheiden vornehmen.

Ist das als Vollstreckungstitel ausreichend für die Sicherungshypothek? Ich habe bereits mehrfach gegoogelt und lediglich herausbekommen, dass die Bescheide durch die Gemeinde selbst vollstreckt werden können.

Und welche Verjährungsfrist greift hier? Ich habe Bescheide vorliegen, die u.a. aus dem Jahr 2013 sind.

Ich hoffe auf eure Hilfe! :thx
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Adora Belle
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#2

27.04.2022, 13:53

Da ist aber mehr Rechtsberatung gefragt als kollegiale Hilfe. Dein Chef muss doch wissen, was zu tun ist, wenn er solche Mandate annimmt?
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