Hallo
Ich stehe etwas auf dem Schlauch. Wir sollen für unsere Mandantin (Gemeinde) die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek aus den von der Gemeinde erlassenen Bescheiden vornehmen.
Ist das als Vollstreckungstitel ausreichend für die Sicherungshypothek? Ich habe bereits mehrfach gegoogelt und lediglich herausbekommen, dass die Bescheide durch die Gemeinde selbst vollstreckt werden können.
Und welche Verjährungsfrist greift hier? Ich habe Bescheide vorliegen, die u.a. aus dem Jahr 2013 sind.
Ich hoffe auf eure Hilfe!
Zwangsversteigerung aus Bescheiden von Gemeinden
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 2
- Registriert: 27.04.2022, 11:59
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14398
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Da ist aber mehr Rechtsberatung gefragt als kollegiale Hilfe. Dein Chef muss doch wissen, was zu tun ist, wenn er solche Mandate annimmt?