ZV Geldforderung, Auskunft + Zwangsgeld DRINGEND
Verfasst: 27.04.2022, 10:57
Hallo an alle!
Es wäre toll wenn Ihr mit weiterhelfen könntet:
Wir haben ein Teil-Anerkenntnisurteil mit verschiedenen Zahlungsansprüchen und auf Auskunft des Verkaufsumsatzes unseres Mandanten. Daraus haben wir bisher noch nicht vollstreckt. Wir haben weiterhin bereits einen Zwangsgeldbeschluss wg. des Auskunftsanspruches.
Ich soll nun einen ZV Auftrag machen und zwar 1. die Pfändung und 2. die Vermögensauskunft (die auf jeden Fall)
Folgende Frage: Muss ich in dem ZV Auftrag irgendwo gesondert auf den Auskunftsanspruch hinweisen? Unter Punkt O? Oder direkt das Zwangsgeld vollstrecken?
Ich habe bisher das Formular so ausgefüllt:
E2 = Einverständnis Einziehung Teilbeträge
G2 = Abnahme Vermögensauskunft nach vorherigem Pfändungsversuch und wenn der Schulder wiederholt nicht anzutreffen ist, dann Verfahren zur Vermögensauskunft einleiten.
N2 = Die Pfändung soll vor weiteren Aufträgen durchgeführt werden
O (1.) = hier habe ich vermerkt: Auskunftserteilung gem. Teil-Anerkenntnisurteil vom ...
O (2.) = hier habe ich "für den Fall, dass die Auskunft verweigert wird, wird die Beitreibung des Zwangsgeldes gem. Beschluss vom ... beauftragt. Das Zwangsgeld ist an die Staatskasse .... IBAN .... abzuführen"
Habe den Entwurf zurückbekommen, mit den Anmerkungen, dass
a) der erste Eintrag unter O (1.) vermutlich gar nicht sein muss, sondern nur das Zwangsgeld vollstreckt werden muss
b) die Pfändung vor der Vermögensauskunft erfolgen soll (habe ich das nicht unter N2 veranlasst? )
c) in jedem Fall eine Vermögensauskunft verlangt wird .... FRAGE muss ich dann G1 ankreuzen, statt G2
Für mich sagt G2 aus, dass erst versucht wird zu pfänden und dann (trotzdem) die Vermögensauskunft verlangt wird. wenn aber zur Pfändung niemand angetroffen wird, wird halt nur das Verfahren zur Vermögensauskunft eingeleitet.
Ich hoffe, ich habe das verständlich wiedergegeben
Der zuständige Anwalt ist jetzt leider im Urlaub und keiner sonst weiß was Ich war mir eigentlich recht sicher mit einem Ausfüllen
Es wäre super, wenn sich jemand auskennt und Zeit findet, mir etwas dazu zu sagen
Es wäre toll wenn Ihr mit weiterhelfen könntet:
Wir haben ein Teil-Anerkenntnisurteil mit verschiedenen Zahlungsansprüchen und auf Auskunft des Verkaufsumsatzes unseres Mandanten. Daraus haben wir bisher noch nicht vollstreckt. Wir haben weiterhin bereits einen Zwangsgeldbeschluss wg. des Auskunftsanspruches.
Ich soll nun einen ZV Auftrag machen und zwar 1. die Pfändung und 2. die Vermögensauskunft (die auf jeden Fall)
Folgende Frage: Muss ich in dem ZV Auftrag irgendwo gesondert auf den Auskunftsanspruch hinweisen? Unter Punkt O? Oder direkt das Zwangsgeld vollstrecken?
Ich habe bisher das Formular so ausgefüllt:
E2 = Einverständnis Einziehung Teilbeträge
G2 = Abnahme Vermögensauskunft nach vorherigem Pfändungsversuch und wenn der Schulder wiederholt nicht anzutreffen ist, dann Verfahren zur Vermögensauskunft einleiten.
N2 = Die Pfändung soll vor weiteren Aufträgen durchgeführt werden
O (1.) = hier habe ich vermerkt: Auskunftserteilung gem. Teil-Anerkenntnisurteil vom ...
O (2.) = hier habe ich "für den Fall, dass die Auskunft verweigert wird, wird die Beitreibung des Zwangsgeldes gem. Beschluss vom ... beauftragt. Das Zwangsgeld ist an die Staatskasse .... IBAN .... abzuführen"
Habe den Entwurf zurückbekommen, mit den Anmerkungen, dass
a) der erste Eintrag unter O (1.) vermutlich gar nicht sein muss, sondern nur das Zwangsgeld vollstreckt werden muss
b) die Pfändung vor der Vermögensauskunft erfolgen soll (habe ich das nicht unter N2 veranlasst? )
c) in jedem Fall eine Vermögensauskunft verlangt wird .... FRAGE muss ich dann G1 ankreuzen, statt G2
Für mich sagt G2 aus, dass erst versucht wird zu pfänden und dann (trotzdem) die Vermögensauskunft verlangt wird. wenn aber zur Pfändung niemand angetroffen wird, wird halt nur das Verfahren zur Vermögensauskunft eingeleitet.
Ich hoffe, ich habe das verständlich wiedergegeben
Der zuständige Anwalt ist jetzt leider im Urlaub und keiner sonst weiß was Ich war mir eigentlich recht sicher mit einem Ausfüllen
Es wäre super, wenn sich jemand auskennt und Zeit findet, mir etwas dazu zu sagen