Guten Morgen zusammen,
ich bräuchte mal Euer Schwarmwissen:
Ich habe einen Titel gegen eine GmbH vorliegen. Die Geschäftsräume der GmbH sind leer (wurde durch einen Mitarbeiter von uns festgestellt) und der GF. der GmbH hat auch auf Facebook mitgeteilt, dass er den Geschäftsbetrieb eingestellt hat. Also habe ich beantragt, dem GF. unter dessen Privatanschrift die Vermögensauskunft für die GmbH abnehmen zu lassen. GV wurde darüber informiert, dass die Geschäftsräume leer sind und der GF. auf Facebook mitgeteilt hat, dass der Geschäftsbetrieb eingestellt wurde. Der für die Privatanschrift des GF. zuständige GV schreibt mir nun, dass die GmbH nach wie vor im HR eingetragen ist und örtlich der GV für die Geschäftsanschrift zuständig wäre. Wenn ich jetzt einen neuen ZV-Auftrag unter der Geschäftsanschrift mache, kriege ich die Unterlagen mit dem Hinweis zurück, dass die GmbH unter der Geschäftsanschrift nicht mehr zu ermitteln ist und müsste wieder den für die Privatanschrift des GF. zuständigen GV beauftragen. M.E. liegt der für die Privatanschrift zuständige GV mit seiner Meinung falsch. Im HR eingetragen heißt ja noch lange nicht, dass die Firma noch existiert.
ZV gegen GmbH - leere Geschäftsräume
- Anahid
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Soweit ich weiß, ist auch für den Fall, dass der GF unter der Privatanschrift zu laden ist, immer noch der GV zuständig, der für die Geschäftsanschrift zuständig ist. Aber im Zweifel folgst Du Tigerles Rat und rufst den mal an.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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So, habe mit dem GV telefoniert. Wie Anahid bereits geschrieben hat, ist der GV für die Geschäftsanschrift der GmbH zuständig (solange diese im HR eingetragen ist).
Danke Euch.
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