Ganz dringend! Zwangsvollstreckung Zug um Zug

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ellapropella
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#1

20.04.2022, 08:54

Hallo alle zusammen, ich bin neu hier und steige gleich mal mit einem großen Problem ein. Wir haben kürzlich ein Mandat übernommen, wo es schon ein Urteil gibt.

Unser Mandant und die Gegenpartei waren einmal eine GbR. Zum Gesellschaftsvermögen gehörte eine Immobilie. Die Gegenpartei ist aus der GbR ausgeschieden und soll nun einen Betrag "X" bekommen. Im Gegenzug soll die Gegenpartei eine Bewilligung für die Grundbuchberichtigung erteilen, damit unser Mandant Alleineigentümer wird. Die Gegenpartei weigert sich aber, sodass wir jetzt über eine Zwangsvollstreckung nachdenken.

Jetzt gibt es ein Urteil mit dem Tenor

1.Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ... € nebst Zinsen zu zahlen, Zug um Zug gegen Bewilligung der Berichtigung des Grundbuches von Berlin, Blatt 1234 dahingehend, dass der Beklagte alleiniger Eigentümer des dort im Bestandsverzeichnis als laufende Nr. 1 verzeichneten Grundstücks in Berlin, Renoforumstraße 1, ist.

2. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme der öffentlich-beglaubigten Bewilligung des Klägers, das Grundbuch von Berlin Blatt 1234 dahingehend zu berichtigten, dass der Beklagte alleiniger Eigentümer des dort im Bestandsverzeichnis als laufende Nr. 1 verzeichneten Grundstückes in Berlin, Renoforumstraße 1 ist, in Annahmeverzug befindet.

Mein Problem: Da es sich um eine größere Summe handelt, müsste auf jeden Fall die finanzierende Bank mitspielen. Ins Grundbuch kann die Grundschuld zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht eingetragen werden, weil die Voreintragung unseres Mandanten fehlt (so der Rechtspfleger) Hierzu bedarf es zunächst der entsprechenden Bewilligung zur Grundbuchberichtigung.

Wie kann ich hier vollstrecken oder kann ich überhaupt vollstrecken? Ich habe keine Ahnung und in der Literatur auch nichts konkretes gefunden. Es ist wirklich eine verflixte Sache. Im Übrigen ist uns auch nicht klar, warum sich unser Mandant mit der Annahme der Bewilligung in Verzug befindet?

Hat vielleicht jemand eine Idee, wie man hier vorgehen könnte? Ich wäre für jeden Hinweis unendlich dankbar!!!

Beste Grüße
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paralegal6
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#2

21.04.2022, 16:32

Sehe da nur Zwangsgeld, 888 ZPO, ausser ihm kann ja keiner zum Notar
Was soll denn im Grundbuch eingetragen werden? Grundschuld zu Gunsten der Bank für die Finanzierung der Forderung der Gegenseite? Könnte man beim Notar zu treuen Händen abgeben, Verwendung nur unter Voraussetzung der Abgabe der Erklärung zur Eigentumsübertragung
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Geiselmann
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#3

23.04.2022, 21:39

Hallo,

ich verstehe den Urteilstenor Ziff. 2 nicht. Müsste das Urteil nicht lauten ..., dass der Kläger alleiniger Eigentümer ist?

S. Geiselmann
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#4

25.04.2022, 20:57

Hallo,

also zur Eintragung im Grundbuch benötigt das Grundbuchamt Bewilligungen von beiden Parteien.
Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe vertretet ihr den Beklagten.
Aus dem Urteil ist keine Vollstreckung zugunsten des Beklagten möglich.
Die Zug um Zug-Leistung kann nicht vollstreckt werden.
Sie dient nur der Sicherung.
Warum wurde im Urteil der Annahmeverzug des Beklagten festgestellt?
Dann wurde die Bewilligung vom Kläger erteilt!?

S. Geiselmann
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paralegal6
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#5

26.04.2022, 18:27

Habe es so verstanden, dass der Mandant das Grundstück erhalten soll. Dann muss er sich eben anders Geld leihen, nicht über eine Grundschuld. Dazu müsste er ja Eigentümer sein, das wird er aber nur Zug um Zug, quasi gleichzeitig was ja irgendwie nicht geht. Ausser der Gegner erteilt Zustimmung dem Notar zu treuen Händen mit Auflage der Zahlung. Ziemlich unglücklich formuliert im Urteil
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