Vollstreckung gem. § 887 / § 888 ZPO Formularzwang?
Verfasst: 11.04.2022, 10:00
Hallo zusammen!
Besteht für die Vollstreckung einer einstweiligen Verfügung nach § 887 / § 888 ZPO der Formularzwang in dem ich das Vollsteckungsformular nutzen muss? Nein, oder? Es handelt sich nicht um Geldforderungen die vollstreckt werden sollen, von daher gehe ich davon aus, dass kein Formularzwang besteht...
Wenn mir das einer kurz bestätigen könnte... wär lieb!
Gruß aus Kölle
Jasmin
Besteht für die Vollstreckung einer einstweiligen Verfügung nach § 887 / § 888 ZPO der Formularzwang in dem ich das Vollsteckungsformular nutzen muss? Nein, oder? Es handelt sich nicht um Geldforderungen die vollstreckt werden sollen, von daher gehe ich davon aus, dass kein Formularzwang besteht...
Wenn mir das einer kurz bestätigen könnte... wär lieb!
Gruß aus Kölle
Jasmin