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Vollstreckung gem. § 887 / § 888 ZPO Formularzwang?

Verfasst: 11.04.2022, 10:00
von Mine75
Hallo zusammen!

Besteht für die Vollstreckung einer einstweiligen Verfügung nach § 887 / § 888 ZPO der Formularzwang in dem ich das Vollsteckungsformular nutzen muss? Nein, oder? Es handelt sich nicht um Geldforderungen die vollstreckt werden sollen, von daher gehe ich davon aus, dass kein Formularzwang besteht...

Wenn mir das einer kurz bestätigen könnte... wär lieb! :wink2

Gruß aus Kölle

Jasmin

Re: Vollstreckung gem. § 887 / § 888 ZPO Formularzwang?

Verfasst: 11.04.2022, 10:58
von icerose
Soweit mir bekannt ist, besteht für diese Art der ZV bisher kein Formularzwang.

Re: Vollstreckung gem. § 887 / § 888 ZPO Formularzwang?

Verfasst: 18.04.2022, 07:45
von Geiselmann
Kein Formularzwang

S. Geiselmann