Vollstreckung gem. § 887 / § 888 ZPO Formularzwang?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mine75
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#1

11.04.2022, 10:00

Hallo zusammen!

Besteht für die Vollstreckung einer einstweiligen Verfügung nach § 887 / § 888 ZPO der Formularzwang in dem ich das Vollsteckungsformular nutzen muss? Nein, oder? Es handelt sich nicht um Geldforderungen die vollstreckt werden sollen, von daher gehe ich davon aus, dass kein Formularzwang besteht...

Wenn mir das einer kurz bestätigen könnte... wär lieb! :wink2

Gruß aus Kölle

Jasmin
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icerose
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#2

11.04.2022, 10:58

Soweit mir bekannt ist, besteht für diese Art der ZV bisher kein Formularzwang.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Geiselmann
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#3

18.04.2022, 07:45

Kein Formularzwang

S. Geiselmann
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