Hallo zusammen!
Besteht für die Vollstreckung einer einstweiligen Verfügung nach § 887 / § 888 ZPO der Formularzwang in dem ich das Vollsteckungsformular nutzen muss? Nein, oder? Es handelt sich nicht um Geldforderungen die vollstreckt werden sollen, von daher gehe ich davon aus, dass kein Formularzwang besteht...
Wenn mir das einer kurz bestätigen könnte... wär lieb!
Gruß aus Kölle
Jasmin
Vollstreckung gem. § 887 / § 888 ZPO Formularzwang?
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12465
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Soweit mir bekannt ist, besteht für diese Art der ZV bisher kein Formularzwang.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1289
- Registriert: 28.03.2010, 11:15
- Beruf: Rechtspfleger
Kein Formularzwang
S. Geiselmann
S. Geiselmann