Pfändung beweglicher Sachen in eine Firma

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WonWon
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#1

28.03.2022, 15:06

Hallo Zusammen,

heute habe ich mal wieder ein Problem. Uns liegt ein Titel gegen eine Firma vor. Ein Pfüb wurde bereits beantragt und auch bereits erlassen, mit mehr oder minder keinem Erfolg.

Nun teilte uns unsere Mandantschaft heute mit, dass in der besagten Firma Turbolader, Lenkgetriebe, Dieselpumpen, Einspritzdüsen und ähnliches vorhanden sind.

Nun hierzu meine Frage:
Ich beauftrage den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung diese erwähnten Gegenstände; dieser geht in die Firma und sieht nach, ob diese besagten Gegenstände vorhanden sind; dann pfändet er sie (im Zweifel mit einem Siegel).

Meine Frage hierzu: Wie geht der Gerichtsvollzieher weiter vor? So wie ich mich jetzt belesen habe, werde solche Gegenstände wohl vor Ort versteigert. - Fallen da für unsere Mandantin Vorschüsse an, sollten wirklich solche Dinge gepfändet und dann versteigert werden?

Ich bin über jede Info oder Erfahrung diesbezüglich dankbar.
Sowas hatte ich tatsächlich noch nicht; normalerweise bekommen wir durch den Pfüb meistens schon unser Geld.

Vielen Dank im Voraus.
VG
Yvonne
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Anahid
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#2

28.03.2022, 16:34

Erfahrung habe ich da keine, aber selbstverständlich musst Du mit vorzuschießenden Kosten rechnen, wenn Du eine Vollstreckung betreibst - egal welche. Fraglich ist für mich, ob die Gegenstände, die da in der Firma lagern, überhaupt im Eigentum der Firma stehen oder diese nicht ggf. unter Eigentumsvorbehalt stehen (Ware, die nicht komplett gezahlt wurde, steht in der Regel im Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung). Es ist also durchaus möglich, dass eine Pfändung der Gegenstände ins Leere geht.

Ob der Gerichtsvollzieher entsprechende Gegenstände vor Ort versteigert oder diese auf andere Weise versteigert, kann ich Dir nicht beantworten.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

28.03.2022, 16:34

Erfahrung habe ich da keine, aber selbstverständlich musst Du mit vorzuschießenden Kosten rechnen, wenn Du eine Vollstreckung betreibst - egal welche. Fraglich ist für mich, ob die Gegenstände, die da in der Firma lagern, überhaupt im Eigentum der Firma stehen oder diese nicht ggf. unter Eigentumsvorbehalt stehen (Ware, die nicht komplett gezahlt wurde, steht in der Regel im Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung). Es ist also durchaus möglich, dass eine Pfändung der Gegenstände ins Leere geht.

Ob der Gerichtsvollzieher entsprechende Gegenstände vor Ort versteigert oder diese auf andere Weise versteigert, kann ich Dir nicht beantworten.
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