Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - müssen wir das übernehmen
Verfasst: 25.03.2022, 15:08
Hallihallo,
wir haben einen Mandanten, der sehr zahlungsunwillig ist. Unsere Rechnungen hat er schon mit ewiger Verzögerung bezahlt. Auf E-Mails nicht reagiert etc...
Jedenfalls ist das Mandat quasi abgeschlossen. Wir sind unterlegen, er hat die Kosten der Gegenseite noch zu zahlen.
Meine Frage: wenn er nicht zahlt und dann die Gegenseite Zwangsvollstreckung betreibt, müssen wir dann noch tätig werden (was wir nicht wollen)? Sind wir überhaupt eingebunden oder erfolgt eine Zustellung direkt an den Mandanten?
Ist unser urspüngliches Mandat mit der Aufforderung, die Gegenseite zu bezahlen, beendet?
Grüße
GLinux
wir haben einen Mandanten, der sehr zahlungsunwillig ist. Unsere Rechnungen hat er schon mit ewiger Verzögerung bezahlt. Auf E-Mails nicht reagiert etc...
Jedenfalls ist das Mandat quasi abgeschlossen. Wir sind unterlegen, er hat die Kosten der Gegenseite noch zu zahlen.
Meine Frage: wenn er nicht zahlt und dann die Gegenseite Zwangsvollstreckung betreibt, müssen wir dann noch tätig werden (was wir nicht wollen)? Sind wir überhaupt eingebunden oder erfolgt eine Zustellung direkt an den Mandanten?
Ist unser urspüngliches Mandat mit der Aufforderung, die Gegenseite zu bezahlen, beendet?
Grüße
GLinux