Annahmeverzug gegenüber Schuldner aus Österreich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Salia87
Foren-Praktikant(in)
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#1

21.03.2022, 09:17

Hallo zusammen!

Ich hab mal wieder ein ZV-Problem und hoffe auf Hilfe oder Ideen:

Unser Mandant (Kläger) sitzt in Deutschland und der Gegner (Beklagter) sitzt in Österreich. Der Beklagte hat einen Rechtsanwalt mit Sitz in Deutschland beauftragt.

Ich habe ein Anerkenntnisurteil, unser Mandant (Kläger) soll eine falsch gelieferte Ware an den Verkäufer (Beklagten) zurücksenden, ihm den Kaufpreis bezahlen und der Beklagte sendet im Gegenzug die richtige Ware an unseren Mandanten.

Leider wurde vergessen den Annahmeverzug feststellen zu lassen.

Irgendwie tun sich für mich jetzt mehrere Probleme auf:

1. Der Annahmeverzug wird soweit ich es weiß von einem Gerichtsvollzieher festgestellt. Das muss direkt gegenüber dem Schuldner passieren? Ist hier also ein GVZ aus Deutschland zuständig?
2. Wenn ich wirklich vollstrecken muss, dann muss das Urteil von einem österreichischen Gericht für vollstreckbar erklärt werden, oder? Ich hab mich hier ehrlicherweise noch nicht ganz eingelesen, ich möchte nur wissen ob das grundsätzlich richtig ist oder ob ich mir die Sache komplizierter mache als es sein muss.
3. Wenn kein GVZ aus Deutschland zuständig ist, muss ich erst die Vollstreckbarerklärung in Österreich durchziehen? Und dann den Annahmeverzug feststellen lassen?

:thx
für eure Antworten
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