Vorläufiges Zahlungsverbot und ZV-Auftrag - beides mit RA-Gebühren?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Croata
Forenfachkraft
Beiträge: 160
Registriert: 12.10.2012, 17:03
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#11

30.05.2022, 21:58

Ich danke euch für die Antworten. Das habe ich leider zu spät gelesen und jetzt natürlich nur ein vorläufiges Zahlungsverbot herausgebracht...

Wahrscheinlich folgen jetzt ein paar doofe Fragen:

- Wissen die Banken, dass es zwei getrennte Zahlungsverbote hätten sein müssen? Also prüfen die das so genau. :oops: Wir haben extra rein geschrieben, dass dem einen Gläubiger aus dem Urteil Ansprüche zustehen und dann nochmal beiden gemeinschatflich aus dem KfB.

- Könnte ich nun - um den Fehler zu beheben - nicht einfach zwei Pfändungsbeschlüsse beantragen (wir machen eine Sicherungsvollstreckung), und zwar einmal für das Urteil und einmal für den KfB. Oder verliert die Vorpfändung dann ihre Wirkung? :kopfkratz

:panik
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#12

31.05.2022, 08:59

Vielleicht prüfst du nächstes Mal zuerst, ob dir jemand geantwortet hat. :lol:

Die Banken reagieren in aller Regel nicht auf Zahlungsverbote. Also dürfte es nicht so schlimm sein. Hauptsache, der Pfüb ist dann korrekt. Und ja, bitte mach zwei Pfübs. Das ist für alle übersichtlicher.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Croata
Forenfachkraft
Beiträge: 160
Registriert: 12.10.2012, 17:03
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#13

31.05.2022, 09:14

Oh ja, das werde ich. :mrgreen: Das ging dann wieder alles so schnell, schnell, das muss raus...

:thx
Antworten