Zwangsversteigerung und Sicherungshypothek

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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DaniMendl
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#1

11.03.2022, 11:16

Hallo zusammen,

wir haben eine Forderung von 3.000.- EUR offen.

Schuldner hat ein Grundstück mit 67.000.- € Vorbelastungen auf zwei Gläubiger aufgeteilt.

Versteigerungsverfahren ist anhängig; Verkehrswert 157.000.- €, noch kein Termin bestimmt.

Was ist jetzt sinnvoller ??

ZwangsSicherungshypothek eintragen lassen oder dem Versteigerungsverfahren beitreten? Versteigerung wird von einem Gläubiger betrieben der auch eine Zwangssicherungshypothek eintragen hat lassen. Der vorrangige Gläubiger mit der Grundschuld hat nichts dergleichen getan.

Vielen Dank.
Geiselmann
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#2

12.03.2022, 16:46

Hallo,

1. der ZV-Vermerk im Grundbuch ist keine Grundbuchsperre. Dieser hat gem. §§ 23 Abs. 1 ZVG, 135 BGB die Wirkung eines relativen Veräußerungsverbots.
Eintragungen nach dem ZV Vermerk sind durchaus möglich. Mit der Eintragung der Hypothek erreicht der Gläubiger einen Rang, der ihm nicht genommen werden kann, § 879 BGB.

2. Gem. § 9 Nr. 1 ZVG werden die nach den ZV-Vermerk eingetragenen Rechte nicht berücksichtigt. Es sei denn diese werden gem. § 37 Nr. 4 ZVG, vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten angemeldet. Die Berücksichtigung des Rechts ist also auf rechtzeitige Anmeldung hin möglich. Dies geschieht mittels einfachem formlosen Brief. Eine Anmeldung der SZH hat den Vorteil, dass der Gläubiger nicht für die Kosten des Versteigerungsverfahrens haftet.
Allerdings hat er keinen Einfluss darauf, ob der Termin wegen Einstellungen der anderen Gläubiger aufgehoben wird.

3. Die stärkste Form der Anmeldung ist der Beitritt unter Vorlage der Vollstreckungsunterlagen. Damit haftet der Gläubiger auch für die Kosten des Verfahrens, allerdings darf der Versteigerungstermin nur abgesetzt werden, wenn er die Einstellung oder Aufhebung des Verfahrens bewilligt.
Ob in dem vorliegenden Fall ein Beitritt sinnvoll ist lässt sich noch nicht beurteilen.

Geiselmann / Kreutzkam
Zwangsversteigerung für Anfänger
Buch. Softcover
2., vollständig überarbeitete Auflage. 2022
C.H.BECK. ISBN 978-3-406-77901-5
45 €

S. Geiselmann
DaniMendl
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#3

14.03.2022, 09:32

Super danke, dann bin ich auf dem richtigen Weg und werde jetzt den Beitritt machen.
LauraKatharina
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#4

23.03.2022, 11:02

Ich hänge mich hier mal dran mit einer Zusatzfrage zu meinem Verständnis:

Wenn ich für meinen Mandanten beitrete und die anderen betreibenden Gläubiger ziehen ihren Antrag zurück, muss mein Mandant als (best)betreibender Gläubiger alle Kosten des Verfahrens tragen?
Ich habe hier ebenfalls eine Sache in der wir keine Sicherungshypothek eingetragen haben und der Versteigerungstermin in ein paar Wochen stattfindet. Allerdings ist die Forderung unserer Gläubigerin bei nur knapp über 1000 €; die anderen Forderungen sind weitaus höher und es ist sowieso schon fraglich, ob wir noch einen Stück vom Kuchen abbekommen. Wenn das Kostenrisiko so immens ist wäre das natürlich gut zu wissen.
Geiselmann
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#5

24.03.2022, 16:01

Gem. § 26 GKG haftet jeder Antragsteller auf die vollen Kosten.
Man müsste mal abklären, ob andere Gläubiger bereits einen Vorschuss geleistet haben.

S. Geiselmann

Geiselmann / Kreutzkam
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