Umzug des Schuldners - neuer GV-Auftrag erforderlich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Balticbird
Foren-Praktikant(in)
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#1

09.03.2022, 09:33

Hallo zusammen,

eine kurze Frage: GV1 führt Auftrag aus, trifft mit Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung. Ratenzahlung läuft problemlos. Bevor die letzte Rate gezahlt ist, teilt GV1 mit, dass er nicht mehr zuständig sei, da der Schuldner umgezogen ist, und er den Auftrag an GV2 weiterleitet. GV2 meldet sich, teilt mit das er den Auftrag "lediglich in Kopie" von GV1 bekommen hat und nun einen neuen Auftrag von uns benötigt, sowie eine aktuelle Forderungsaufstellung beigefügt werden soll.
Bislang kannte ich derartige Fälle nur so, dass der Auftrag von GV2 ohne viel weiteren Schriftwechsel fortgeführt werden kann. Kennt jemand die aktuelle Rechtslage, wie dies tatsächlich geregelt ist?
Vielen Dank fürs Lesen bis hierher... :thx
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