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nach Beauftragung entstandene Kosten

Verfasst: 08.03.2022, 14:52
von Crydea
Hallo zusammen,

ich werde gerade irgendwie nicht fündig.... folgender Sachverhalt:

Verhaftungsautrag zur Erzwingung Anfang 2021 erteilt. Nach Auftrag sind durch Zustellung verschiedener vorl. Zahlungsverbote noch Kosten entstanden. Nunmehr hat Gerichtsvollzieher es geschafft, Geld beizutreiben, jedoch fehlt da ein bisschen was. Auf Nachfrage kam jetzt zurück, dass die Kosten ja nach Auftragserteilung entstanden seien und daher nicht Bestandteil der Vollstreckung gewesen sind und ja sowieso nicht mitgeteilt worden seien.

Irgendwie bin ich gerade nicht ganz glücklich damit....

Meinungen?


Lg
Cry

Re: nach Beauftragung entstandene Kosten

Verfasst: 08.03.2022, 16:01
von Anahid
Der Gerichtsvollzieher kann nur das vollstrecken, was Du mitteilst. Wenn Du die weiteren Kosten nicht mitteilst, kann er diese selbstverständlich auch nicht vollstrecken. Aber das ändert ja nichts daran, dass die Kosten ggf. erstattungsfähig sind (ich versteh grad nicht wirklich, wie vorläufige Zahlungsverbote in der Zustellung sein können, auf die ja eigentlich die Zustellung eines PfÜB erfolgen müsste, und gleichzeitig ein Verhaftungsauftrag erteilt wird). Wenn der Gerichtsvollzieher den Titel ausgehändigt hat, müsstest Du wohl eine zweite vollstreckbare Ausfertigung beantragen oder vielleicht einfach mal den Schuldner zur Zahlung des Restbetrages auffordern unter Erklärung, warum hier noch was offen ist.