Zug-um-Zug-Vollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BeLu89
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#1

07.03.2022, 09:56

Guten Morgen Ihr Lieben,

ich habe eine Akte auf dem Tisch, in der ich nun vollstrecken soll. Es handelt sich um ein Zug-um-Zug-Urteil, also gegen Rückgabe und Rückübereignung eines Pkw. Annahmeverzug wurde festgestellt. Der Gerichtsvollzieher muss bei der Vollstreckung den Pkw ja dann nicht nochmal anbieten oder? Aber er muss dem Schuldner ja, falls er zahlt, den Fahrzeugbrief aushändigen. Schicke ich diesen dann quasi mit?

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.

Liebe Grüße aus Bremen
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sh161
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#2

07.03.2022, 10:36

Ruf am besten den zuständigen GVZ an und frage ihn.
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