Gläubiger sitzt in Rumänien und hat einen Unterhaltstitel erwirkt.
Schuldner ist in Deutschland.
Mir ist bewusst, dass ich für eine Zwangsvollstreckung die Bescheinigung sowie eine entsprechende Übersetzung benötige.
Aber ich bin mir ehrlich gesagt gar nicht sicher, ob der Titel so in Deutschland vollstreckbar ist.
Der Unterhaltstitel lautet: dass der Schuldner Unterhalt zu zahlen hat, nicht weniger als 1/4 des Nettogehaltes
So kann ich das hier doch gar nicht vollstrecken, oder wie seht Ihr das?
Gehalt des Schuldners ist mir nicht bekannt.
Zwangsvollstreckung aus rumänischem Unterhaltstitel 1/4 des Gehaltes
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Halte ich für zu unbestimmt.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Stufenklage (Auskunfts und Zahlungs/Feststellung) in D? Dann hättest Du auch einen deutschen Titel.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11