Zwangsvollstreckung aus rumänischem Unterhaltstitel 1/4 des Gehaltes

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tigerle
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#1

02.03.2022, 14:50

Gläubiger sitzt in Rumänien und hat einen Unterhaltstitel erwirkt.
Schuldner ist in Deutschland.

Mir ist bewusst, dass ich für eine Zwangsvollstreckung die Bescheinigung sowie eine entsprechende Übersetzung benötige.
Aber ich bin mir ehrlich gesagt gar nicht sicher, ob der Titel so in Deutschland vollstreckbar ist.

Der Unterhaltstitel lautet: dass der Schuldner Unterhalt zu zahlen hat, nicht weniger als 1/4 des Nettogehaltes

So kann ich das hier doch gar nicht vollstrecken, oder wie seht Ihr das?
Gehalt des Schuldners ist mir nicht bekannt.
mrsgoalkeeper
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#2

02.03.2022, 15:11

Halte ich für zu unbestimmt.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Anahid
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#3

02.03.2022, 16:00

Seh ich auch als nicht vollstreckbaren Inhalt an.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Tigerle
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#4

03.03.2022, 08:05

Danke. Dann müssen wir mal sehen, wie wir das machen.
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#5

03.03.2022, 08:59

Stufenklage (Auskunfts und Zahlungs/Feststellung) in D? Dann hättest Du auch einen deutschen Titel.
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Tigerle
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#6

03.03.2022, 10:42

wäre ne Möglichkeit.
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