Also zunächst herzlichen Dank an dieses Forum, das mir bereits schon mehrmals meinen Bobbes gerettet hat.
Ich habe ein Teil-Versäumnisurteil über eine Räumung vor mir liegen, die berichtigt werden musste, da die Adresse im Rubrum falsch war. Die Berichtigung wurde als begl. Anschrift an die vollstreckbare Ausfertigung getackert. Kann ich denn jetzt ohne weiteres die Vollstreckung einleiten oder brauche ich die vollstreckbare Ausfertigung des Berichtigungsbeschlusses mit Zustellvermerk?
Ich liebe Zwangsvollstreckung...nicht!