Vollstreckung vertretbare Handlung (Abnahme Ware)?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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salia81
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#1

23.02.2022, 17:15

Hallo,

es gibt zwar einige Themen bezüglich Vollstreckung vertretbarer Handlungen, aber keine schien so recht zu unserem Fall zu passen, daher auf diesem Weg:

Unser Mandant M hat für Schuldner S nach dessen Anforderungen etwas hergestellt. Die Ware wurde allerdings weder bezahlt noch jemals bei M abgeholt, so dass diese dort noch lagert. Uns liegt jetzt ein Versäumnisurteil vor, wonach S verurteilt wurde, die Ware abzunehmen. Soweit so gut. Meiner Ansicht nach handelt es sich um eine vertretbare Handlung, so dass ich einen Antrag nach § 887 ZPO stellen muss. Aber was mache ich, wenn ich den habe? Wie vollstrecke ich sowas? Beauftrage ich eine Spedition, die Ware zu S zu bringen und vor der Tür abzustellen? Denke eher nicht, also was wäre dann zu tun? S stellt sich nämlich seit Übernahme des Verfahrens einfach tot und reagiert auf nichts.

Gruß
Salia
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Anahid
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#2

24.02.2022, 09:10

Ich bin ehrlich gesagt nicht der Auffassung, dass das eine vertretbarer Handlung ist. Wer soll denn die Ware annehmen, wenn nicht der Schuldner selbst? Es kann ja nicht ein x-beliebiger Dritter die Ware annehmen. Vertretbare Handlung bedeutet ja, dass ein anderer die geschuldete Leistung des Schuldners übernimmt (wie z.B. Mängelbeseitigung - kann auch ein anderer Handwerker übernehmen) und der Schuldner die Kosten dieser Ersatzvornahme übernehmen muss. Aber Warenabnahme kann m.E. nur durch den Schuldner selbst erfolgen und stellt damit eine unvertretbare Handlung dar und damit wäre ein Zwangsgeld gegen den Schuldner festzusetzen. Habt Ihr den mal unter Androhung der Zwangsvollstreckung zur Abnahme aufgefordert?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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salia81
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#3

01.03.2022, 16:46

Tatsächlich haben wir bisher nur zur Zahlung der ausgeurteilten Hauptsumme aufgefordert. Wie zu erwarten, stellt sich der Schuldner nach wie vor tot. Ich soll jetzt erst einmal die Geldsumme vollstrecken, alles andere kommt danach. Aber ich werde den Schuldner auf jeden Fall auffordern, sein Zeug abzuholen, damit er in Verzug ist.
GV Freudenstein
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#4

01.03.2022, 18:54

Nach meiner bescheidenen Meinung handelt es sich nicht um eine vertretbare Handlung (was soll denn vertreten werden?), sondern um eine klassische Zug-um-Zug-Angelegenheit. Der Schuldner soll die Ware abnehmen und der Mandant erhält dann das Geld.
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