Zustellung Notarurkunde per beA?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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hefalumpine
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#1

23.02.2022, 17:11

Hallo Alle,

ich hab bereits gesucht, aber irgendwie nichts entsprechendes gefunden; falls es das Thema schon gab bitte ich um Nachsicht.

Wir haben eine vollstreckbare Notarurkunde; der Gegner ist anwaltlich vertreten und der gegnerische Kollege war auch schon vor Erstellung der Notarurkunde beauftragt; nun brauche ich für die ZV die Zustellung:

Muss man per GVZ an den Gegner direkt zustellen oder muss man zwingend an den gegnerischen RA zustellen? Und wenn letzteres, kann man das auch per beA?

Zugestellt per beA an die gegnerischen Kollegen haben wir schon, allerdings nur die Urkunde selber und haben keine Beglaubigte Kopie gemacht. Ich meine, dass ich irgendwo in einem Seminar mal gehört habe, dass das ausreicht, aber jetzt bin ich unsicher ob das wirklich so ist.

Kann mir da einer helfen?

Danke schonmal

VG
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Anahid
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#2

24.02.2022, 09:14

Wenn der gegnerische Anwalt zustellungsbevollmächtigt ist, kannst Du auch per beA zustellen. Ich mach da keine beglaubigte Kopien, sondern scanne den vollstreckbaren Titel (mit der Vollstreckungsklausel) ein und dann werden sowohl das Anschreiben als auch der Titel durch den Anwalt signiert. Achte aber darauf, dass Du den Titel genau bezeichnest, damit auch später klar aus der Zustellungsurkunde hervorgeht, was da zugestellt wurde (z.B. vollstreckbare Ausfertigung Notarurkunde Dr. Müller vom ...... URNr. ......).
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#3

24.02.2022, 10:51

Super - dann bin ich beruhigt -

Vielen Dank Anahid :)
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