PfÜB und/oder Vollstreckung Haftbefehl

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
lilkisara
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 12.06.2017, 08:36
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Advoware

#1

22.02.2022, 11:28

Hallo alle zusammen!

Habe jetzt in einer Angelegenheit Bankdaten eines Schuldners erhalten sowie einen Haftbefehl, weil der Schuldner zum Termin zur Erteilung der Vermögensauskunft nicht erschienen ist. Der bearbeitende Rechtsanwalt hat mir die Sachen auf den Tisch gelegt mit der Anweisung alles weitere zu veranlassen. Auf Nachfrage hin hat er mir nur gesagt, dass ich alles veranlassen soll (Vollstreckung Haftbefehl sowie PfÜB). Ich frage mich nur, ob das eine kostengünstige Entscheidung ist, sowohl den Haftbefehl zu vollstrecken als auch den PfÜB zu beantragen.

Was ist eure Meinung dazu?

Leider kann man mit dem bearbeitenden Rechtsanwalt gar nicht über so etwas reden. Im Endeffekt weiß ich jetzt schon, dass alles nicht richtig ist, was ich veranlasse. Aber das ist ein anderes Thema.

Lieben Dank schon einmal im Voraus. :thx
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8144
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#2

22.02.2022, 11:32

Hast Du die Bankdaten aufgrund von Drittauskünften?

Ich würde erst einen Pfüb machen und wenn dieser nicht zum Erfolg führt, kannst Du den Haftbefehl immer noch vollstrecken lassen.
lilkisara
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 12.06.2017, 08:36
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Advoware

#3

22.02.2022, 11:51

samsara hat geschrieben:
22.02.2022, 11:32
Hast Du die Bankdaten aufgrund von Drittauskünften?

Ich würde erst einen Pfüb machen und wenn dieser nicht zum Erfolg führt, kannst Du den Haftbefehl immer noch vollstrecken lassen.
Ja, aufgrund von Drittauskünften.

Komischerweise habe ich in diesen Zusammenhang keine Auskunft von der DRV erhalten. Da kam kein Ergebnis zurück bzw. es stand das hier im Schreiben des Gerichtsvollziehers:
"[...] Das Auskunftsersuchen führte zu keinem Ergebnis. D. h., es konnte kein Schuldner ermittelt werden."

Ich hatte mir schon gedacht, dass es sinnvoller ist, zuerst den PfÜb zu machen. Danke für die schnelle Antwort!
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8144
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#4

22.02.2022, 12:26

Ist Dein Schuldner selbständig? Dann zahlt er nicht in die DRV ein.

Gerne.
lilkisara
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 12.06.2017, 08:36
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Advoware

#5

22.02.2022, 12:58

samsara hat geschrieben:
22.02.2022, 12:26
Ist Dein Schuldner selbständig? Dann zahlt er nicht in die DRV ein.

Gerne.
Laut Angaben in der Akte, ist der Schuldner nicht selbständig.
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8144
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#6

22.02.2022, 13:06

Es gibt schon einige Berufssparten, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen.

Probier´s einfach mit dem Pfüb. Wenn dieser erfolglos ist und Du den Haftauftrag stellst, siehst Du im VZ, welcher Tätigkeit der Schuldner nachgeht und ob in die DRV eingezahlt wird.
Antworten