Nachbesserung VA und Haftbefehl

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sh161
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#1

21.02.2022, 10:33

Mein Schuldner nach nur nach Verhaftung durch die GVZin die VA abgegeben. Da er ein veraltetes Konto angegeben hatte, habe ich die entsprechende Nachbesserung beantragt.
Nun habe ich von der GVZin die Mitteilung bekommen, dass der Schuldner (natürlich :roll:) nicht zum Termin erschienen ist.
Weiter schreibt sie: "Da Sie keinen Erlass des Haftbefehls beantragt haben, erhalten Sie anliegend die Vollstreckungsunterlagen zurück."

Muss ich wirklich für die Nachbesserung der VA gesondert einen Haftbefehls-Antrag stellen? Gilt nicht derjenige aus dem ursprünglichen Antrag fort?
Die Nachbesserung habe ich mit einfachem Schreiben an die GVZin beantragt. Geht das auch mit dem Haftbefehl oder muss ich dafür das Formular benutzen? :kopfkratz
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Anahid
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#2

21.02.2022, 12:56

Der Haftbefehlt verliert seine Wirkung, sobald die VA abgegeben wurde. Meiner Meinung nach brauchst Du einen neuen Haftbefehlt für die Nachbesserung. Für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls besteht meines Wissens kein Formularzwang.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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sh161
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#3

21.02.2022, 13:55

OK, danke.
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