Nachbesserung VA und Haftbefehl
Verfasst: 21.02.2022, 10:33
Mein Schuldner nach nur nach Verhaftung durch die GVZin die VA abgegeben. Da er ein veraltetes Konto angegeben hatte, habe ich die entsprechende Nachbesserung beantragt.
Nun habe ich von der GVZin die Mitteilung bekommen, dass der Schuldner (natürlich ) nicht zum Termin erschienen ist.
Weiter schreibt sie: "Da Sie keinen Erlass des Haftbefehls beantragt haben, erhalten Sie anliegend die Vollstreckungsunterlagen zurück."
Muss ich wirklich für die Nachbesserung der VA gesondert einen Haftbefehls-Antrag stellen? Gilt nicht derjenige aus dem ursprünglichen Antrag fort?
Die Nachbesserung habe ich mit einfachem Schreiben an die GVZin beantragt. Geht das auch mit dem Haftbefehl oder muss ich dafür das Formular benutzen?
Nun habe ich von der GVZin die Mitteilung bekommen, dass der Schuldner (natürlich ) nicht zum Termin erschienen ist.
Weiter schreibt sie: "Da Sie keinen Erlass des Haftbefehls beantragt haben, erhalten Sie anliegend die Vollstreckungsunterlagen zurück."
Muss ich wirklich für die Nachbesserung der VA gesondert einen Haftbefehls-Antrag stellen? Gilt nicht derjenige aus dem ursprünglichen Antrag fort?
Die Nachbesserung habe ich mit einfachem Schreiben an die GVZin beantragt. Geht das auch mit dem Haftbefehl oder muss ich dafür das Formular benutzen?