Pfü - 3 Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
BountyL
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#1

19.02.2022, 07:39

Moin!

Ich habe einen Antrag gestellt und 3 Drittschuldnern aufgeführt; unsere Gebühren habe ich 1x genommen …

Mein Chef hat sich nun im Netzt schlau(er) gemacht und meint, dass wir 3x0,3 Geb. nehmen können, ich halte (nachdem ich nachgelesen habe) dagegen.

Da wir beide nicht gerade ZV Helden sind, hoffe ich auf Eure Antworten aus dem echten Leben ;-)

Macht es (gebührenrechtlich) Sinn, wenn man 3 einzelne Anträge stellt?

Vorab schon mal danke und ein schönes WE ❤️
BountyL
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#2

20.02.2022, 18:00

Ach ja, es handelt sich bei den Drittschuldnern um Banken - d.h., wir wollen immer das Gleiche pfänden - das macht wohl einen Unterschied bei der Gebührenberechnung?!?
...
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#3

21.02.2022, 08:44

Die Gebühr entsteht unabhängig von der Anzahl der Drittschuldner nur einmal.
Die Fundstelle der entsprechenden BGH-Rechtsprechung müsste ich nachschauen.
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#4

21.02.2022, 12:18

Bei mehreren Gläubigern und/oder mehreren Schuldnern sieht es anders aus, aber für mehrere Drittschuldner bekommst du nur einmal Gebühren. Gerichtsvollzieher-/=Zustellkosten fallen natürlich mehrfach an.
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BountyL
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#5

21.02.2022, 13:01

Danke, so hatte ich das auch nachgelesen.

Ich muss noch mal nachfragen, auf welche Rechtsprechung sich mein Boss bezieht
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#6

31.03.2022, 15:26

... hat geschrieben:
21.02.2022, 08:44
Die Gebühr entsteht unabhängig von der Anzahl der Drittschuldner nur einmal.
Die Fundstelle der entsprechenden BGH-Rechtsprechung müsste ich nachschauen.
Moin, wir vertreten (ausnahmsweise) mal den Schuldner und der hat uns PfÜbs vorgelegt, wonach wegen zwei Drittschuldnern auch jeweils zweimal die 0,3 Gebühr berechnet wurde. Bei einem PfÜb hat das Gericht auf eine Gebühr reduziert, beim zweiten nicht. Da ich beim BGH nicht fündig geworden bin, kannst Du mir die Fundstelle bitte mitteilen?
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#7

31.03.2022, 15:26

... hat geschrieben:
21.02.2022, 08:44
Die Gebühr entsteht unabhängig von der Anzahl der Drittschuldner nur einmal.
Die Fundstelle der entsprechenden BGH-Rechtsprechung müsste ich nachschauen.
Moin, wir vertreten (ausnahmsweise) mal den Schuldner und der hat uns PfÜbs vorgelegt, wonach wegen zwei Drittschuldnern auch jeweils zweimal die 0,3 Gebühr berechnet wurde. Bei einem PfÜb hat das Gericht auf eine Gebühr reduziert, beim zweiten nicht. Da ich beim BGH nicht fündig geworden bin, kannst Du mir die Fundstelle bitte mitteilen?
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#8

31.03.2022, 16:17

Mir wurde in einem Seminar jetzt erst mitgeteilt, dass man für jeden Drittschuldner gesondert eine 0,3 Gebühr erhält. Es wurden auch mehrere Urteile aufgeführt von 2004 bis 2014
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#9

31.03.2022, 17:22

Da wurde hier schon einmal kontrovers diskutiert. Wobei ich weiterhin dabei bleibe, dass es nicht um die Anzahl der Drittschuldner, sondern um die Anzahl der gepfändeten Ansprüche geht (also: Anspruch A = Arbeitgeber, D = Bank, G = was auch immer).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#10

04.04.2022, 17:10

Anahid hat geschrieben:
31.03.2022, 17:22
Da wurde hier schon einmal kontrovers diskutiert. Wobei ich weiterhin dabei bleibe, dass es nicht um die Anzahl der Drittschuldner, sondern um die Anzahl der gepfändeten Ansprüche geht (also: Anspruch A = Arbeitgeber, D = Bank, G = was auch immer).
Davon bin ich auch ausgegangen. Aber es wurde als Beispiel eine WEG gebracht und es wurde jedem WEG-Mitglied zugestellt und trotz PKH alles bezahlt. Waren über 15 Drittschuldner
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