Kostentragung Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dina-Tabea
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#1

08.02.2022, 15:29

Moin,

ich steh hier gerade voll auf dem Schlauch. Der Gerichtsvollzieher teilt uns mit, dass es die "Restzahlung" ist. Hier sind jedoch noch Beträge offen. Daher meine Frage: Gab es eine Veränderung der Kostentragung? Bisher wurden, wenn Gerichtsvollzieher Gelder beigetrieben hat, immer alles ohne Abzug gezahlt. Eigentlich zahlen die Schuldner immer direkt an uns. Daher bin ich unsicher.

Der Gerichtsvollzieher teilte uns schriftlich mit, dass der Schuldner monatlich € 100,00 zahle werde. Die erste Zahlung wurde dann unter Abzug seiner Kosten - ohne Kostenrechnung - an uns überwiesen. DAs ist alles nicht ganz schlüssig. Dem Mandanten gegenüber kann ich so zumindest nicht die Akte abrechnen, selbst wenn der Gerichtsvollzieher meint, dass nun alles bezahlt sei.

Hier weiß doch bestimmt jemand Bescheid.

Schönen Nachmittag

Dina-Tabea
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Anahid
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#2

08.02.2022, 15:49

Bei der Ratenzahlung über den Gerichtsvollzieher werden immer die Kosten des GV direkt in Abzug gebracht und man erhält darüber keine gesonderte Rechnung. Aus diesem Grund kannst Du natürlich in Deine Forderungsaufstellung auch immer nur den Betrag reinnehmen, der tatsächlich bei Euch eingegangen ist. Wenn Du am Ende der Auffassung bist, dass die Forderung nicht ausgeglichen ist, dann würde ich den GV unter Beifügung des Forderungskontos anschreiben und um Eintreibung der Restforderung bitten. Eine kleine Differenz kann sich dadurch ergeben, dass der Gerichtsvollzieher natürlich bei der Zinsberechnung berücksichtigt, wann die Zahlungen bei ihm eingegangen sind und Du ggf. in Dein Forderungskonto als Zahlungsdatum den Eingang auf Eurem Konto genommen hast.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Dina-Tabea
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#3

08.02.2022, 15:57

Ok. Aber so entstehen keine 33 Euro. So hoch war die Forderung nicht.

Dann werde ich Ihn nochmals anschreiben.

Vielen Dank und einen schönen baldigen Feierabend.
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