Verwertung eines GmbH-Anteils

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katuscha
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#1

07.02.2022, 11:59

Hallo,

der Schuldner hat mit seiner Freundin eine GmbH gegründet. Sie ist Geschäftsführerin, sie sind beide Gesellschafter. Ich habe den GmbH-Anteil des Schuldners gepfändet. Die Drittschuldnerin (GmbH) gibt aber keinerlei Drittschuldnererklärung ab.

Wie gehe ich denn jetzt weiter vor?
In einer neueren Vermögensauskunft gibt er an bei der GmbH angestellt zu sein (900,00 €). Laut HRB ist er aber immer noch Gesellschafter.

Im Internet habe ich gelesen, dass ich eine Kündigung der Geschäftsanteile aussprechen soll. Aber wie genau funktioniert das? Wenn ich dies an die Geschäftsführerin schicke, dann kommt doch da auch wieder keine Rückmeldung.

Danke!
pitz
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#2

07.02.2022, 12:02

Ob und wie Du die Anteile "kündigen" kannst, hängt mE von der Satzung ab. Die müsstest Du mal aus dem HR abrufen.

Eine Anstellung bei der GmbH und seine Stellung als Gesellschafter sind doch zudem zwei völlig voneinander unabhängige Dinge.
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katuscha
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#3

07.02.2022, 13:14

Die Satzung habe ich schon.

Aber wenn ich an die Gesellschaft durch eingeschriebenen Brief den Austritt meines Schuldners erkläre, dann reagieren die ja wieder nicht.
c.PNG
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