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EMA begründetes Interesse nachweisen

Verfasst: 04.02.2022, 15:43
von paralegal6
Hallo, habe nun 2 Mal hintereinander bei RAM den Fall gehabt, dass eine EMA zurück kam ohne Ergebnis, na widersprochen wurde etc. Habt ihr einen Text wie ihr begründetes Interesse nachweist? Dachte das ist einentlich logisch wenn ein RA dort nachfragt. Schildert man den ganzen Sachverhalt oder gibts nen Paragraphen auf den man verweisen kann? Danke

Re: EMA begründetes Interesse nachweisen

Verfasst: 07.02.2022, 09:49
von mesotty
Hallo,

so machen wir das hier schon immer und hatten noch nie Probleme.


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Auskunft einer einfachen Melderegisterauskunft gem. § 44 BMG zu:

Herrn
???? Adresse

Die Daten werden weder für Werbung noch für Adresshandel benötigt. Ich versichere, dass die Angaben zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen benötigt werden.

Die Gebühren wurden bereits überwiesen (Beleg anbei).

Mit freundlichen Grüßen


Hoffe ich konnte dir helfen.

Re: EMA begründetes Interesse nachweisen

Verfasst: 07.02.2022, 11:15
von Anahid
Ich geh davon aus, dass eine Auskunftssperre vorliegt. Da hilft Dir der Text von mesotty nicht weiter (unabhängig davon, dass man über RA-Micro Direktanfragen stellt und keine Texte mehr schreiben muss ;-) ). Bekomme ich so eine Auskunft, schicke ich eine Kopie des Titels an das Einwohnermeldeamt zusammen mit der zuvor erteilten Auskunft (Nachweis des berechtigten Interesses) oder, wenn noch kein Titel vorliegt, wirst Du genau beschreiben müssen, in welchem Verhältnis der Angefragte zu Deinem Mandanten steht.

Re: EMA begründetes Interesse nachweisen

Verfasst: 08.02.2022, 16:39
von paralegal6
Danke Anahid, dann schreibe ich denen mal einen Roman und hoffe es klappt. Einen Titel habe ich natürlich noch nicht. Ziemlich doof, dass sich aus der Auskunft über Riser gar nicht ergibt, welches Einwohnermeldeamt zuständig ist, darf man dann auch noch googeln. dachte elekronisch geht alles schneller :kopfkratz

Re: EMA begründetes Interesse nachweisen

Verfasst: 08.02.2022, 17:10
von Anahid
Naja, geht es in der Regel auch. Das, was Du da hast, ist doch eher die Ausnahme. Ich hab über Riser normalerweise die Auskunft innerhalb weniger Sekunden. Wenn es blöd läuft, dauerts mal nen Tag, aber diese Sperren hab ich zum Glück auch nur im Verhältnis 1:100.

Re: EMA begründetes Interesse nachweisen

Verfasst: 08.02.2022, 19:36
von Soenny
Ist bei mir genau wie bei Anahid, ich mache nur Direktabfragen, wenn es denn geht und in letzter Zeit habe ich keine Meldung bekommen, daß es nicht geht.

Re: EMA begründetes Interesse nachweisen

Verfasst: 08.02.2022, 20:13
von paralegal6
Ich hatte direkt 2 hintereinander. Mache die ja auch nicht so oft. Also ne eher schlechte Quote bei mir. Danke für die Infos